NewsZustimmung Zum Rahmenvertrag Bundesteilhabegesetz

Paritätische Mitgliedsorganisationen stimmen Rahmenvertrag zum Bundesteilhabegesetz zu - trotz erheblicher Bedenken

Nach langem Widerstand lenken die Träger ein: „Keine gute Lösung, aber besser als die Alternative“

Magdeburg. Die beim Paritätischen Wohlfahrtsverband organisierten Mitgliedsorganisationen haben dem vom Land vorgelegten Rahmenvertrag zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) zugestimmt. Die Entscheidung fiel nach monatelanger Skepsis und intensiven Verhandlungen – jedoch nicht aus Überzeugung, sondern aus der Einsicht heraus, dass eine weitere Zeitverzögerung die Situation für Menschen mit Behinderungen verschärfen würde.

Lange hatten sich die Träger gegen den Vertragsentwurf gestemmt, da dieser aus ihrer Sicht erhebliche Mängel aufweist und die ursprünglichen Ziele des Bundesteilhabegesetzes nur unzureichend umsetzt. Kritisiert wurden insbesondere unklare Finanzierungsregelungen, bürokratische Hürden und Regelungen, die die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen eher einschränken als fördern.

Wir unterschreiben diesen Vertrag mit großer Skepsis„, erklärt Antje Ludwig, Landesgeschäftsführerin.  „Die vorliegende Fassung entspricht nicht unseren fachlichen Standards und wird den Bedarfen der Menschen, die wir unterstützen, nicht vollumfänglich gerecht. Dennoch haben wir uns nach reiflicher Überlegung für die Zustimmung entschieden, weil die Alternative – eine weitere Verzögerung ohne Planungssicherheit – noch gravierendere Folgen für die Betroffenen und Träger hätte.“

Die Organisationen betonen, dass sie die Umsetzung kritisch begleiten und auf Nachbesserungen drängen werden. Der Rahmenvertrag sei ein Kompromiss unter Zwang, kein Erfolg. Man erwarte vom Land, dass auftretende Probleme zeitnah angegangen und gemeinsam mit den Trägern konstruktive Lösungen entwickelt werden.

Das Bundesteilhabegesetz, das die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen verbessern soll, erfordert eine Umsetzung auf Landesebene durch entsprechende Rahmenverträge. Die nun erfolgte Einigung ermöglicht zumindest eine rechtliche Grundlage für die weitere Arbeit – wenn auch unter Vorbehalten.

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