Sprachbarrieren beim Arztbesuch überwinden
Forderungspapier von BAGFW und BKMO zum Anspruch auf Sprachmittlung im Gesundheitswesen veröffentlicht
Die Bundeskonferenz der Migrantenorganisationen (BKMO) und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) begrüßen das Vorhaben der Bundesregierung, den Anspruch auf Sprachmittlung im Gesundheitswesen im SGB V zu verankern. Eine sichere Verständigung ist Grundvoraussetzung für eine gute gesundheitliche Versorgung. Eine gesetzliche Grundlage zur Inanspruchnahme von Sprachmittlungsleistungen hilft, einen gleichberechtigten und diskriminierungsfreien Zugang zur gesundheitlichen Versorgung für alle Menschen zu ermöglichen.
In einem gemeinsam erarbeiteten Forderungspapier weisen die BKMO und die BAGFW auf Punkte hin, die bei der Umsetzung des Gesetzesvorhabens beachtet werden müssen:
Der Anspruch auf Sprachmittlung muss für alle Gesundheitsleistungen gelten, die im GKV-Leistungskatalog geführt werden. Auch Menschen, die Anspruch auf gesundheitliche Leistungen nach dem AsylbLG haben, benötigen einen gesicherten Anspruch auf Sprachmittlung in der gesundheitlichen Versorgung. Langfristig ist der Anspruch auf Sprachmittlung übergreifend im SGB I / SGB X zu verankern.
In dem Papier wurden Empfehlungen formuliert, unter anderem zu den folgenden Fragen:
Wie kann die Entscheidung erfolgen, ob eine Sprachmittlung benötigt wird? Welche Sprachmittlungsformate sind adäquat und erforderlich? Wie ist die Qualität der Sprachmittlung sicherzustellen?
Das Forderungspapier basiert auf den Ergebnissen zweier Fachgespräche mit Expert*innen aus der Wissenschaft und Fachpraxis, die im Jahr 2022 gemeinsam von der BAGFW und dem Verband für interkulturelle Wohlfahrtspflege, Empowerment und Diversity (VIW) ausgerichtet wurden.
In Sachsen-Anhalt ist unsere Mitgliedsorganisation Landesnetzwerks Migrantenorganisationen Sachsen-Anhalt (LAMSA) e.V. in diesem Feld aktiv.