UN-Behindertenrechtskonvention – Stellungnahme der BAGFW zum Referentenentwurf des NAP 2.0

25.05.2016

Die BAG Freie Wohlfahrtspflege (BAGFW) hat unter Federführung des PARITÄTISCHEN eine Stellungnahme zum Referentenentwurf des weiterentwickelten Nationalen Aktionsplans der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention - kurz NAP 2.0 - erarbeitet.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat Ende April den Referentenentwurf für den Nationalen Aktionsplan (NAP 2.0) der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), Entwurf Stand: 20.04.2016 unter dem Titel „Unser Weg in eine inklusive Gesellschaft“ veröffentlicht. 

Die BAG Freie Wohlfahrtspflege (BAGFW) hat unter Federführung des PARITÄTISCHEN zu ausgewählten Aspekten eine Stellungnahme zum Referentenentwurf erarbeitet. Dabei hat sich die BAGFW im Wesentlichen auf konsentierte Positionen beschränkt. 

Bei den Inklusionstagen im November 2015 hatte das BMAS bereits ein Arbeitsentwurf des NAP 2.0 vorgestellt. 

Der nun vorgelegte Referentenentwurf unterscheidet sich vom Arbeitsentwurf laut BMAS insbesondere dadurch, dass er die seinerzeit fehlenden Inhalte zu folgenden Abschnitten enthält: 
• „Kurzfassung des NAP 2.0“, 
• „Kapitel 1.3 Zielsystem der Bundesregierung für den NAP 2.0“, 
• „Kapitel 4 Vernetzung“, 
• „Kapitel 5 Entwicklung, Umsetzung und Fortschreibung“, 
• „Kapitel 6 Rückbindung von Maßnahmen des NAP 2.0 an die Empfehlungen des Vertragsausschusses“, 
• „Kapitel 7 Tabelle der Maßnahmen aus dem NAP 1.0 und NAP 2.0 ab 2016“, 
• „Kapitel 8 Stand der Umsetzung der Maßnahmen aus dem NAP 1.0“ und 
• „Kapitel 9 Anhang“.

Das Zielsystem für den NAP 2.0 im Kapitel 1.3 führt als übergeordnete Ziele „Barrierefreiheit und Bewusstsein“ aus. Diese werden ergänzt durch fünf aus Sicht des BMAS besonders relevante Instrumentalziele. Dazu gehören der Aufbau einer validen, aussagekräftigen Datengrundlage und das Gewinnen von Erkenntnissen aus der Teilhabeforschung als Fundament einer evidenzbasierten Politik für Menschen mit Behinderungen, die breite Sensibilisierung aller Akteure und ihre Vernetzung sowie Evaluation und Prüfung von Einzelnormen im Lichte der allgemeinen Rechtsentwicklung, insbesondere mit Blick auf die UN-BRK und die Schaffung von Nachteilsausgleichen, wo dies notwendig ist. Jede neue Maßnahme des NAP 2.0 wurde genau einem der fünf Instrumentalziele zugeordnet (siehe Tabelle der Maßnahmen in den Handlungsfeldern). 
Bei einer ersten Durchsicht des Entwurfs fällt auf, dass das geplante Bundesteilhabegesetz sowohl in der Einleitung als auch bei den Maßnahmen präsent ist. 

Das BMAS weist jedoch darauf hin, dass der Referentenentwurf des NAP 2.0 noch nicht endgültig innerhalb der Bundesregierung abgestimmt sei.
 
Den Referentenentwurf des BMAS für den NAP 2.0 können Sie unter folgendem Link abrufen
http://www.gemeinsam-einfach-machen.de/SharedDocs/Downloads/DE/AS/NAP2/Referentenentwurf_NAP2.pdf;jsessionid=B6AF55235899A205C4D01571 DBAB875D.1_cid369?__blob=publicationFile&v=3


Die Stellungnahme der BAGFW finden Sie im Downloadbereich.

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Ralf Hattermann

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