UN-Behindertenrechtskonvention – NAP 2.0: Entwurf vorgestellt

09.12.2015

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat einen Arbeitsentwurf des weiterentwickelten Nationalen Aktionsplans der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention - kurz NAP 2.0 - vorgestellt.

Ende November 2015 fanden in Berlin die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) organisierten Inklusionstage statt. Im Rahmen dieser Inklusionstage wurde der Arbeitsentwurf des weiterentwickelten Nationalen Aktionsplans der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention - kurz NAP 2.0 - vorgestellt und diskutiert.

Der Arbeitsentwurf des NAP 2.0 setzt auf den Maßnahmen des ersten Aktionsplans auf und stellt eine strukturelle wie inhaltliche Weiterentwicklung dar. Anregungen aus der Evaluation des ersten Aktionsplans wurden im NAP 2.0 aufgegriffen und auch die Empfehlungen des UN-Fachausschusses zur Staatenprüfung Deutschlands wurden abgebildet. Der Arbeitsentwurf konzentriert sich in der Darstellung im Wesentlichen auf die neuen Maßnahmen des NAP 2.0. 

Die Ergebnisse der Inklusionstage 2015 fließen in die Abstimmung des Referentenentwurfs ein, dessen Erarbeitung jetzt (Dezember 2015) begonnen hat. Ziel ist es, den NAP 2.0 im März 2016 im Bundeskabinett zu verabschieden.

Für Rückfragen:

Ralf Hattermann

Referent Hilfen für Menschen mit Beeinträchtigungen
Telefon: 0391 – 6293 533
Fax: 0391 – 6293 433
e-mail: rhattermann(at)paritaet-lsa.de

Ralf Hattermann

Referent Teilhabe für Menschen mit Beeinträchtigungen

Telefon   0391 | 62 93 533
Fax        0391 | 62 93 596 533
Handy    0151 | 16 26 67 35
E-Mail    rhattermann(at)paritaet-lsa.de