Bundesteilhabegesetz: Ein neuer Rahmen muss her!

02.07.2018

Die Eingliederungshilfe für Menschen mit Beeinträchtigungen wandert vom SGB XII in das SGB IX und bekommt einen neuen Landesrahmenvertrag. Die Vorbereitungen der Rahmenvertragsverhandlungen in Sachsen-Anhalt haben längst begonnen.

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Neuer Landesrahmenvertrag für die Eingliederungshilfe ab 2020

Zu den ab dem Jahr 2020 den Leistungen der Eingliederungshilfe zugrunde zu legenden neuen rahmenvertraglichen Regelungen nach § 131 SGB IX haben die Bundesländer zwei Jahre Zeit (2018/2019), entsprechende Rahmenverträge zu schließen. Vorbereitet und abgeschlossen werden die Landesrahmenverträge zu den schriftlichen Vereinbarungen nach § 125 SGB IX gemeinsam und einheitlich zwischen dem Träger der Eingliederungshilfe auf Landesebene und den Vereinigungen der Leistungserbringer. In Sachsen-Anhalt ist nun Ende Juni 2018 mit dem Zweiten Gesetz zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch – Sozialhilfe – (AG SGB XII) des Landes Sachsen-Anhalt auch der Träger der Eingliederungshilfe offiziell bestimmt. Das Land Sachsen-Anhalt wird wie erwartet Träger der Eingliederungshilfe sein, d. h. der bisherige überörtliche Sozialhilfeträger wurde zum Eingliederungshilfeträger bestimmt. In den Landesrahmenvertragsverhandlungen wird also das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration (MS) die Verhandlungen auf der Leistungsträgerseite führen. Die Vertragspartner auf Leistungserbringerseite sind identisch mit den jetzigen Vertragspartner*innen, den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege sowie den privaten Verbänden.

Im Jahre 2017 fanden im Rahmen der Gremienstruktur auf Landesebene einige Gespräche zur strukturellen Vorbereitung der Verhandlungen statt. Die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege Sachsen-Anhalt hatte ihrerseits breits entsprechende Strukturen und Arbeitsformate auf den Weg gebracht. Diese haben das Ziel, die Rahmenvertragsverhandlungen 2018/2019 proaktiv vorzubereiten und zu begleiten. Im Herbst 2017 haben die LIGA-Verbände dann inhaltliche Eckpunkte zu den Erwartungen an einen neuen Landesrahmenvertrag klar formuliert und an das Land Sachsen-Anhalt gerichtet.

Vorvertragliche Gespräche in der „Steuerungsgruppe zu § 131 SGB IX“

Auf der Basis der Vorgespräche in den Landesgremien wurde Ende des Jahres 2017 gemeinsam eine Steuerungsgruppe zur Vorbereitung der Verhandlungen eingerichtet. In dieser „Steuerungsgruppe zu § 131 SGB IX“ werden somit die vorvertraglichen Gespräche stattfinden. Der Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen ist in die vorvertragliche Gremienstruktur eingebunden, um für den Landesbehindertenbeirat die nach Landesrecht bestimmten Interessensvertretung von Menschen mit Beeinträchtigungen wahrzunehmen. Einigkeit besteht zwischen den Vertragsparteien, dass es sich zunächst um Sondierungsgespräche in Vorbereitung der Rahmenvertragsverhandlungen handelt. Die Leistungsträgerseite betonte in diesem Zusammenhang, dass sie im Sinne des partizipativen Gedankens des BTHG eine Verordnung nicht in Betracht ziehen wollen. Ziel sei der Abschluss eines Rahmenvertrages im 1. Quartal 2019.

Innerhalb der o.g. Steuerungsgruppe wurden thematische Arbeitsgruppen gebildet, in denen alle grundlegenden Fragen geklärt werden sollen. Diese haben ihre Arbeit Anfang 2018 aufgenommen, u.a. zu den Themen „Trennung der Leistungen von den existenzsichernden Leistungen“ und „Bildung von Gruppen mit vergleichbarem Bedarf“.

Es wird für alle Beteiligten mehr als herausfordernd, in der Kürze der Zeit einen neuen Rahmen für die Eingliederungshilfe zu stricken. Das Ziel bleibt: Die spürbare Teilhabe Menschen mit Beeinträchtigungen!

Dieser Text basiert auf einen gleichnamigen Artikel, der in der Ausgabe 1/2018 des Paritätischen Rundbriefes „Blickpunkte“ veröffentlicht wurde (Seite 41).

Blickpunkte I/2018

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Ralf Hattermann

Referent Teilhabe für Menschen mit Beeinträchtigungen

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