Fördermittel – Aktion Mensch

20.12.2020

Zwei Fachinformationen zum Antragsschluss der Mikroförderung am 31.12.2020 und über neue Corona-Hilfen für Inklusionsunternehmen und Zuverdienstbetriebe ab 2021

Da zum 1. März 2021 die Aktion Mensch eine neue Förderaktion startet, hat dies Auswirkungen auf die Anträge in der Mikroförderung mit Fördersummen bis zu 5.000 Euro. Bereits angelegte und in der Bearbeitung befindliche Anträge können nur noch bis 31. Dezember 2020 erstmalig im Antragssystem eingereicht werden. Danach leider nicht mehr. Ausgenommen davon sind Förderanträge in der Mikroförderung Barrierefreiheit (Förderprogramm Barrierefreiheit für alle), Anträge zum 5. Mai (Förderprogramm Aktionen zur Bewusstseinsbildung) sowie das Aktions-Förderangebot „Internet für alle“. Diese Angebote laufen weiter und können auch im neuen Jahr gestellt werden. 

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Ab 1. Januar 2021 - Neue Corona-Hilfe der Aktion Mensch für Inklusionsunternehmen und Zuverdienstbetriebe  

Nach der ersten Soforthilfe im Mai 2020 möchte die Aktion Mensch mit einer weiteren Corona-Hilfe helfen und stellt ein Budget von insgesamt 6 Millionen Euro zur Verfügung. Ab dem 1. Januar 2021 können gemeinnützige Träger von Inklusionsunternehmen und Zuverdienstbetrieben Förderanträge stellen, um inklusive Arbeitsplätze zu sichern. Zuschüsse von bis zu 20.000 Euro für den betreffenden Standort sind möglich. Das gilt auch dann, wenn ein Unternehmen bereits im Jahr 2020 eine Förderung aus der ersten Corona-Soforthilfe der Aktion Mensch erhalten hat. Weitergehende Informationen sowie die Möglichkeit der Antragstellung gibt es ab dem 1. Januar 2021 im Digitalen Antragssystem der Aktion Mensch https://aktion-mensch.de/antrag

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Ivonne Löffler 

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