Verwendungsnachweisverfahren für Förderungen aus 2017 sowie Antragsverfahren 2018

Altenhilfe und Pflege

29.11.2017

Mit unserer letzten Fachinformationen aus September 2017 haben wir Sie bereits über die anstehenden Veränderungen bei der Förderung ab 2018 durch das KDA informiert.

Mit unserer letzten FACHINFO aus September 2017 haben wir Sie bereits über die anstehenden Veränderungen bei der Förderung ab 2018 durch das KDA informiert. Nachfolgend erhalten Sie über die o. g. Schwerpunkte weitere Details:
 

Verwendungsnachweisverfahren für Förderungen aus 2017
Die Frist zur Einreichung der Verwendungsnachweise von Maßnahmen, die in 2017 vom KDA gefördert wurden, ist verkürzt worden. Die Verwendungsnachweise müssen dem KDA spätestens zum 15. Februar 2018 (Poststempel) vorliegen, damit sie zur Auszahlung kommen können.
Nachträglich eingereichte Verwendungsnachweise werden nicht mehr bearbeitet und kommen auch nicht mehr zur Auszahlung.
Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie, uns Ihre Verwendungsnachweise aus 2017 bis spätestens 5. Januar 2018 (Posteingang) zu übersenden, damit eine fristgerechte Prüfung und Weiterleitung über den Gesamtverband an das KDA möglich ist.

Antragsverfahren 2018
Für 2018 wurden die bisherigen Förderbedingungen des KDAs unverändert fortgeschrieben. Somit können Ihre Vorhaben, die ab dem 1. Januar 2018 beginnen, über den Paritätischen Sachsen-Anhalt beim Paritätischen Gesamtverband beantragt werden. Ihre Anträge können ab sofort unter Berücksichtigung der beigefügten Förderrichtlinien eingereicht werden.

Beachten Sie bitte unbedingt, dass Sie für die Antragstellung und Nachweisführung die neuen Unterlagen verwenden. Alte Formulare des KDA können nicht berücksichtigt werden.

Ivonne Löffler

Sachbearbeiterin Fördermittel und Mitgliedsbeiträge

Telefon   0391 | 62 93 481
Fax        0391 | 62 93 596 481
E-Mail    iloeffler(at)paritaet-lsa.de