Modellförderprogramm: Ferienmaßnahmen für sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche

27.01.2016

Aus Mitteln der Deutschen Fernsehlotterie stellt die Stiftung Deutsches Hilfswerk (DHW) dem Gesamtverband des PARITÄTISCHEN Fördermittel zur Erprobung der Förderung von Ferienmaßnahmen für sozial und gesundheitlich benachteiligte Kinder und Jugendliche zunächst einmalig in begrenztem Umfang zur Verfügung.

Aus Mitteln der Deutschen Fernsehlotterie stellt die Stiftung Deutsches Hilfswerk (DHW) dem Gesamtverband des PARITÄTISCHEN Fördermittel zur Erprobung der Förderung von Ferienmaßnahmen für sozial und gesundheitlich benachteiligte Kinder und Jugendliche zunächst einmalig in begrenztem Umfang zur Verfügung.

Gefördert werden Ferienmaßnahmen und Familienurlaube für Kinder und Jugendliche, deren Familien aufgrund ihrer sozialen Situation der Hilfe bedürfen. Hierzu zählen insbesondere der Bezug von Leistungen nach dem SGB II oder Wohngeld.

Es sind Zuschüsse für mindestens fünftägige Freizeitmaßnahmen möglich, die nicht am Wohnort stattfinden (keine Stadtranderholungen).

Gefördert werden:

a)    Gruppenfahrten

  • min. 5 tägige Gruppenfahrt (z. B. Zeltlager, Ferienreisen) in Deutschland von anerkannten Träger der Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII
  • Zuschuss bis zu 5 € pro Tag und Teilnehmer_in
  • An- und Abreisetag werden als 1 Tag zusammengeführt (max. 21 Tage)
  • Gruppenleiter_innen werden mit 10 € pro Tag bezuschusst (bei Gruppen bis 10 Teilnehmer_innen max. 2 Gruppenleiter_innen; bei Gruppen über 10 Teilnehmer_innen eine zusätzliche Gruppenleitung je 10 Teilnehmer_innen pauschal)
  • Nachweis der Gruppenleitung erfolgt über Vorlage der Jugendleiterqualifizierung oder einer einschlägigen pädagogischen Berufsausbildung, ein Programm der Reise ist beizufügen


b)    Familienurlaube

  • min. 5 tätiger Familienurlaub in Einrichtungen anerkannter Träger der Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII in Deutschland
  • Zuschuss pauschal 5 € pro Tag und Familienangehöriger
  • An- und Abreisetag werden als 1 Tag zusammengeführt (max. 14 Tage)
  • Antragstellung für Familienstätten und Jugendherbergen
  • Zuwendung erfolgt zur Subvention der Unterbringungsaufwendungen für Familien


Die Antragstellung ist ab sofort möglich und erfolgt mittels Antrag (siehe Anlagen) unter Angabe der Anzahl von Teilnehmenden und Gruppenleitungen bzw. Familienmitgliedern, des Zeitraumes und des Zielortes. 

Die vollständigen Anträge sind grundsätzlich min. sechs Wochen vor Beginn der Maßnahme beim PARITÄTISCHEN Landesverband Sachsen-Anhalt, Servicebereich Fördermittel und Mitgliedsbeiträge einzureichen.

Gruppenfahrten dürfen erst nach Bewilligung durch den PARITÄTISCHEN Gesamtverband durchgeführt werden.

Der Verwendungsnachweis (siehe Anlagen) ist innerhalb des Zeitraums von zwei Monaten nach Maßnahmenende dem PARITÄTISCHEN Landesverband vorzulegen. Sofern die Frist nicht eingehalten wird, verfällt der Zuschuss zugunsten anderer Maßnahmen. 

Die Auszahlung der Mittel erfolgt nach Vorlage und Prüfung des Verwendungsnachweises.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Ivonne Löffler

Servicebereich Fördermittel und Mitgliedsbeiträge
Telefon: 0391/62 93 481
E-Mail: iloeffler(at)paritaet-lsa.de

Ivonne Löffler

Sachbearbeiterin Fördermittel und Mitgliedsbeiträge

Telefon   0391 | 62 93 481
Fax        0391 | 62 93 596 481
E-Mail    iloeffler(at)paritaet-lsa.de