Fördermittel – Deutsches Hilfswerk: Neufassung der Richtlinien

09.12.2015

Der Vorstand der Stiftung Deutsches Hilfswerk (DHW) hat auf seiner letzten Sitzung die Neufassung der Richtlinie (RL) und der Förderkriterien verabschiedet. So liegen nun alle Unterlagen in aktualisierter Fassung vor, die auch auf der Homepage der Deutschen Fernsehlotterie veröffentlicht wurden.

Der Vorstand der Stiftung Deutsches Hilfswerk (DHW) hat auf seiner letzten Sitzung die Neufassung der Richtlinie (RL) und der Förderkriterien verabschiedet. So liegen nun alle Unterlagen in aktualisierter Fassung vor, die auch auf der Homepage der Deutschen Fernsehlotterie veröffentlicht wurden.

Weitere Informatinen finden Sie auf www.fernsehlotterie.de

Im Einzelnen sind folgende Änderungen und Aktualisierungen von besonderer Bedeutung:

1. Richtlinien

Die bisherigen RL-Ziff. 2.3 zur Schwerpunktsetzung der Invest-Förderung in der Alten- und Gesundheitshilfe und 2.4 zur Förderung im Rahmen der Rundfunkhilfe sind entfallen.

Die bisherige RL-Ziff. 3.1 wurde verkürzt. Die RL Ziff. 3.1.1 bis 3.1.4 sind deshalb entfallen. Die Definition und die Förderbedingungen für soziale Maßnahmen, Investitionen und Ausstattungsanschaffungen finden sich in den jeweiligen Förderkriterien wieder.

In der RL-Ziff 3.4.1 wurde die Mindestlaufzeit für Erbpacht, Miete bei Baumaßnahmen über 50.000 € Zuschuss von 25 auf 20 Jahre reduziert.

Die RL-Ziff. 4 sind neu gefasst. Die jeweiligen maximalen Förderhöhen werden nun in den jeweiligen Förderkriterien dann präzisiert genannt.

Die RL-Ziff. 5.2 ist neu gefasst. Es wird auf die Seite 3 des Antragsformulars verwiesen und nicht mehr jede einzelne Antragsanlage in den Richtlinien erwähnt.

2. Allgemeine Förderkriterien des DHW für Soziale Maßnahmen in Form und Umfang ohne Quartierbezug

Diese Förderkriterien ersetzen die Förderkriterien zur Ziff. 3.1.1 der RL des DHW für Soziale Maßnahmen in Form und Umfang mit Stand vom 13.6.2013.

Grundsätzlich beträgt die max. Förderhöhe für soziale Maßnahmen 100.000 € und 80%. Es gibt allerdings Abweichungen bei der Förderhöhe von Quartierskonzepten, Kinder- und Jugendhilfe und bei Flüchtlingsprojekten mit 250.000 € und werden in diesen speziellen Förderkriterien erläutert.

3.  Förderkriterien des Deutschen Hilfswerks für Soziale Maßnahmen im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Erziehung in der Familie

Diese Förderkriterien ersetzen die Förderkriterien zur Ziff. 3.1.1 der RL des DHW für Soziale Maßnahmen im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit mit Stand vom Mai 2013. Grundsätzlich beträgt die max. Förderhöhe für soziale Maßnahmen 250.000 € und 80%. Die bisherige Definition von Sozialen Maßnahmen aus der alten RL wurde hier eingefügt. Das Förderspektrum ist gleich geblieben.

4.  Förderkriterien des Deutschen Hilfswerks für den Bereich der Hilfe für Asylsuchende und Flüchtlinge

Diese neuen Förderkriterien ermöglichen die Förderung von Sozialen Maßnahmen über drei Jahre mit bis zu 250.000 €.

5. Förderkriterien des Deutschen Hilfswerks zur Erweiterung von Quartierskonzepten

Diese Förderkriterien ermöglichen nun eine Förderung von Projekten mit bis zu 250.000 € über einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren. Ferner werden Regelungen eingeführt, die bereits geförderten Projekten eine Verlängerung um weitere 2 Jahre ermöglichen, wenn alle weiteren Ziele zusätzlich in den Fokus genommen werden. Somit bleiben Projekte, die bereits bewilligt wurden und von Beginn an alle sechs Ziele in den Fokus genommen haben außen vor.

Sie können nach den vorliegenden Vorgaben leider keine weitere Förderung beantragen.

Wichtig: Zum Ende der Förderkriterien wird hier darauf hingewiesen, dass Soziale Maßnahmen außerhalb dieser Förderkriterien in der Altenhilfe max. mit 100.000 € bezuschusst werden.

6. Förderkriterien des Deutschen Hilfswerks für Investitionen im Bereich der Altenhilfe

Diese Förderkriterien entsprechen weitestgehend dem bisherigen Stand vom 26.5.2014. Neu eingefügt ist hier der Hinweis auf die max. Förderobergrenze von 300.000 € bei 33% der Gesamtkosten für Baumaßnahmen.

Ein Hinweis auf die 50% Regel für Investitionen fehlt und erschließt sich hier nur über die RL.-Ziff. 4.1 neue Fassung.

7. Förderkriterien des Deutschen Hilfswerks für die Anerkennung der Förderfähigkeit von Investitionen in Baumaßnahmen, die im Schwerpunkt aus dem SGB VIII finanziert werden.

Diese Förderkriterien entsprechen weitestgehend dem bisherigen Stand vom 13.06.2013. Neu eingefügt ist hier der Hinweis auf die max. Förderobergrenze von 300.000 € bei 33% der Gesamtkosten für Baumaßnahmen.

Ein Hinweis auf die 50% Regel für Investitionen fehlt und erschließt sich hier über die RL.-Ziff. 4.1 neue Fassung und die Förderkriterien des Deutschen Hilfswerks für inventarisierungspflichtige Erstausstattung gem. der Nutzungsdauer in den aktuellen amtlichen Tabellen der Absetzung der Abnutzung (AfA) .

8. Modernisierungs-/Sanierung in stationären Pflegeeinrichtungen und Leistungsentgelt finanzierte Einrichtungen der Pflege und Rehabilitation, die Investitionsrücklagen schaffen

Diese Förderkriterien entsprechen weitestgehend dem bisherigen Stand vom 13.06.2013. Neu eingefügt ist hier der Hinweis auf die max. Förderobergrenze von 300.000 € bei 33% der Gesamtkosten für Baumaßnahmen.

Ein Hinweis auf die 50% Regel für Investitionen fehlt und erschließt sich hier über die RL.-Ziff. 4.1 neue Fassung und die Förderkriterien des Deutschen Hilfswerks für inventarisierungspflichtige Erstausstattung gem. der Nutzungsdauer in den aktuellen amtlichen Tabellen der Absetzung der Abnutzung (AfA)

Die neue Richtlinie sowie die o. g. Förderkriterien finden Sie um Downloadbereich.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Ivonne Löffler

Servicebereich Fördermittel und Mitgliedsbeiträge
Telefon: 0391/62 93 481
E-Mail: iloeffler(at)paritaet-lsa.de

Ivonne Löffler

Sachbearbeiterin Fördermittel und Mitgliedsbeiträge

Telefon   0391 | 62 93 481
Fax        0391 | 62 93 596 481
E-Mail    iloeffler(at)paritaet-lsa.de