Aktualisierung der Richtlinien des Kuratoriums Deutsche Altershilfe (KDA) ab 2015

Altenhilfe und Pflege

09.02.2015

Das Kuratorium Deutsche Altenhilfe (KDA) hat darüber informiert, dass es seine Förderrichtlinien aktualisiert hat. Diese Richtlinien (siehe Anlage) gelten für alle Neuantragstellungen, die eine Förderung ab dem 1. Januar 2015 anstreben.

Das Kuratorium Deutsche Altenhilfe (KDA) hat darüber informiert, dass es seine Förderrichtlinien aktualisiert hat. Diese Richtlinien (siehe Anlage) gelten für alle Neuantragstellungen, die eine Förderung ab dem 1. Januar 2015 anstreben.

Folgende Ergänzung wurde vorgenommen:

  • Der Förderschwerpunkt 5200 Spezielle Qualifizierung wurde um den Bereich 1.21.3 Vermittlung von Kenntnissen für Haushaltsdienste zum Einbezug von hauswirtschaftlichen Angeboten in den Hilfemix (Pflege, Betreuung, familiäre, nachbarschaftliche/ ehrenamtliche Hilfen) ergänzt.

Wir bitten Sie, Ihre Anträge jeweils bis spätestens zum 1. Februar, 1. Mai, 1. August bzw. 01. November in dreifacher Ausführung in der Landesgeschäftsstelle einzureichen, damit eine fristgemäße Weiterleitung an das KDA sichergestellt und Ihr Vorhaben bei Eignung jeweils zum nächsten Quartal bewilligt werden kann.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Ivonne Löffler

Servicebereich Fördermittel und Mitgliedsbeiträge
Telefon: 0391/62 93 481
E-Mail: iloeffler(at)paritaet-lsa.de

Ivonne Löffler

Sachbearbeiterin Fördermittel und Mitgliedsbeiträge

Telefon   0391 | 62 93 481
Fax        0391 | 62 93 596 481
E-Mail    iloeffler(at)paritaet-lsa.de