WTG-Mitwirkungsverordnung tritt zum 01.04.2016 in Kraft

29.01.2016

Am 20.01.2016 wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (Nr. 01/2016) die Verordnung über die Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner in stationären Einrichtungen und sonstigen nicht selbstorganisierten Wohnformen nach dem Wohn- und Teilhabegesetz des Landes Sachsen-Anhalt veröffentlicht (vgl. Anlage 1). Zuvor hatte der Landtag in seiner Dezembersitzung 2015 gemäß § 33 Abs. 2 des Wohn- und Teilhabegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt das Einvernehmen zum Entwurf der Verordnung hergestellt.

Am 20.01.2016 wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (Nr. 01/2016) die Verordnung über die Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner in stationären Einrichtungen und sonstigen nicht selbstorganisierten Wohnformen nach dem Wohn- und Teilhabegesetz des Landes Sachsen-Anhalt veröffentlicht (vgl. Anlage 1). Zuvor hatte der Landtag in seiner Dezembersitzung 2015 gemäß § 33 Abs. 2 des Wohn- und Teilhabegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt das Einvernehmen zum Entwurf der Verordnung hergestellt.

Kein Einvernehmen wurde zum Entwurf der „Verordnung über personelle Anforderungen für stationäre Einrichtungen und betreute Wohngruppen nach dem Wohn- und Teilhabegesetz des Landes Sachsen-Anhalt (WTG-Personalverordnung - WTG-PersVO)“ hergestellt, da hierzu laut Beschlussvorlage des Sozialausschusses noch Klärungsbedarf besteht. Somit tritt die WTG - Personalverordnung zunächst nicht in Kraft. Die WTG - Mitwirkungsverordnung tritt zum 01.04.2016 in Kraft.

Mitgliedsorganisationen des PARITÄTISCHEN Sachsen-Anhalt erhalten weitergehende Informationen sowie Hinweise zur Umsetzung in den verbandlichen Fachinformationen, Trägerversammlungen sowie in den einschlägigen Arbeitsgruppen des Verbandes.


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Marcel Kabel

Referat Altenhilfe und Pflege
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e-mail: mkabel(at)paritaet-lsa.de

Marcel Kabel

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