Neue Personalbemessung in der Pflege: Projektergebnisse in Berlin vorgestellt

28.02.2020

Am 25. Februar 2020 wurden in Berlin im Beisein von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn die lange erwarteten Projekt-Ergebnisse für ein wissenschaftlich fundiertes Verfahren zur bundesweit einheitlichen Personalbemessung in der stationären Langzeitpflege vorgestellt.

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Ein entsprechender Auftrag wurde mit dem Pflegestärkungsgesetz II an die Pflege- Selbstverwaltung adressiert, den Zuschlag für die Entwicklung des Instrumentariums erhielt die Universität Bremen unter Leitung von Prof. Dr. Heinz Rothgang.

Im Ergebnis liegt erstmals ein bundesweit einheitliches Personalbemessungsinstrument vor, um den Bedarf an Fach- und Assistenzpflegekräften in vollstationären Pflegeeinrichtungen auf fachlicher und wissenschaftlich fundierter Basis zu beziffern. Orientiert wird sich dabei an der jeweiligen Bewohnerstruktur, wobei jeder Pflegegrad eine gewisse Personalkapazität und einen spezifischen Qualifikationsmix erfordert.

Im Vergleich zur augenblicklichen Situation prognostizieren die Forscher in der bundesweiten Durchschnittsbetrachtung einen Mehrbedarf an Pflegekräften von insgesamt 36 Prozent. Dieser bildet sich vor allem im Assistenzkräftebereich ab, in welchem ein Mehrbedarf von 69 Prozent bestehen würde.

Der je Einrichtung spezifisch berechnete Personalbedarf und Personalmix bedeuten unter anderem auch das Ende einer starren, ordnungsrechtlichen Vorgabe der Fachkraftquote beispielsweise in der Personalverordnung des Wohn- und Teilhabegesetzes Sachsen – Anhalt.

In der Folge sind nun vielfältige Umsetzungsschritte zu planen und gegebenenfalls. gesetzlich zu verankern. Dabei kommt auch den Akteuren auf Landesebene eine tragende Rolle zu. Bis die neue Systematik vollends umgesetzt werden kann, ist ein mehrjähriger Prozess zu erwarten, der mit einiger Wahrscheinlichkeit schrittweise von statten gehen wird. Die Möglichkeit zur Verbesserung der Personalausstattung ist dabei jedoch kurzfristig zu erwarten.

Völlig unklar bleibt derweil die Finanzierung dieses enormen Personalaufwuchses, der mit der Umsetzung der Projektergebnisse verbunden wäre. Eine weitere Belastung der Pflegebedürftigen sollte hier nicht das Mittel der Wahl sein.

Der entsprechenden Forschungsbericht und weitere Unterlagen zur Thematik stehen auf den Internetseiten des Qualitätsausschuss Pflege unter folgendem Link zur Verfügung:

https://www.gs-qsa-pflege.de/dokumente-zum-download/

Mitgliedsorganisationen des Paritätischen Sachsen-Anhalt erhalten weitergehende Informationen sowie strategische Hinweise zur Vorbereitung/ Umsetzung in den verbandlichen Fachinformationen, Trägerversammlungen sowie in den einschlägigen Arbeitsgruppen des Verbandes.

Marcel Kabel

stellv. Landesgeschäftsführer | Referent Altenhilfe und Pflege

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