Paritätische Qualitätsgemeinschaften

Eine Paritätische Qualitätsgemeinschaft (PQG) ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Mitgliedsorganisationen, die eine kontinuierliche Verbesserung und Sicherung der Qualität in ihren Einrichtungen und Diensten anstreben und umsetzen.

PQGen haben den Status eines Fachgremiums mit einer eigenen Geschäftsordnung. Ihre Aufgaben bestehen in der generellen Interessenvertretung der Mitglieder zu qualitätsrelevanten Themenschwerpunkten:

  • Grundlagen und Verfahren zur Qualitätssicherung entwickeln und fortschreiben,
  • Methoden zur Überprüfung der Qualitätssicherung bei den Mitgliedern der Qualitätsgemeinschaft vereinbaren,
  • Kriterien zur Selbstverpflichtung der Mitglieder zum internen Qualitätsmanagement beschließen und 
  • Bei der Erarbeitung eines Qualitätsmanagement-Handbuches unterstützen.

Alle Mitglieder des Paritätischen, die Träger von ambulanten, teilstationären und/oder stationären entgeltfinanzierten Einrichtungen sind, können Mitglied werden. Der Antrag auf Mitgliedschaft wird an das zuständige Fachreferat gestellt. Ein Mitgliedsbeitrag wird gegebenenfalls gemäß der Geschäftsordnung erhoben. Die einzelnen Mitglieder der PQGen haben das Recht auf zeitnahe Informationen sowie auf Anhörung. 

Aktive Qualitätsgemeinschaften:

  • Qualitätsgemeinschaft "Hilfen für Menschen mit Behinderungen"