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Teilhabequoten im Fokus. Empirische Befunde aus 2024 zum Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)

Eine Expertise der Paritätischen Forschungsstelle

  • Mindestens 80 Prozent der 6- bis unter 15-Jährigen im SGB II profitieren nicht von den BuTLeistungen. 14 Jahre nach der Einführung lässt sich keine Trendwende in der Inanspruchnahme der Teilhabeleistung feststellen.
  • Vier von fünf Berechtigten haben 2024 keine Teilhabeleistungen erhalten. Die Teilhabeleistungen laufen demnach weitgehend ins Leere.
  • Die Teilhabequoten in den Kreisen und kreisfreien Städten differieren sehr von annähernd 0 bis knapp unter 100 Prozent.

Laut dem Koalitionsvertrag plant die Bundesregierung den Teilhabebeitrag des sogenannten Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) von 15 auf 20 Euro zu erhöhen. Damit verbinden Union und SPD die Hoffnung darauf, dass „Leistungen dort ankommen, wo sie gebraucht werden“ (Koalitionsvertrag 2025, Z.463). Der Paritätische Gesamtverband nimmt dies erneut zum Anlass, genauer hinzuschauen, inwieweit die BuT-Teilhabeleistungen die gewünschte Wirkung entfalten.

Die vorliegende Expertise konzentriert sich in ihrer Analyse auf der Grundlage von Daten der Bundesagentur für Arbeit ausschließlich auf eine Leistungskomponente des Bildungs- und Teilhabepakets: die Teilhabeleistung.

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