Integrationsgesetz: Wohnsitzauflagen erschweren gelingende Integration

26.10.2016

Das kürzlich in Kraft getretenen Integrationsgesetz beinhaltet unter anderem eine Wohnsitzregelung für Geflüchtete. Diese soll die „nachhaltige Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland“ fördern. Demnach wird das Land, in dem geflüchtete Personen das Asylverfahren durchlaufen haben, als Wohnort für drei Jahre festgelegt. Diese Regelung verstößt gegen die Genfer Flüchtlingskonvention. 

Der Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt und der Paritätische kritisieren, dass diese Regelung integrationsfördernde Faktoren wie professionelle und private Netzwerke oder die Situation auf dem regionalen Arbeits- und Ausbildungsmarkt nicht berücksichtigt.

Da es den Ländern vorbehalten ist dieses Gesetzt umzusetzen, richtet sich der Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e. V. mit dem Appell an die Landesregierung auf die Wohnsitzauflagen zu verzichten. Diese Forderung unterstützt der Paritätische Sachsen-Anhalt. Um tatsächlich nachhaltige Integration zu erreichen und Geflüchteten die Möglichkeit zu geben ein selbstbestimmtes Leben zu führen, treten wir dafür ein, dass eine bedarfsgerechte und individuelle Unterstützung flächendeckend möglich wird.

Für Nachfragen rufen Sie gern an:

Antje Ludwig

Referentin Vorstand/Geschäftsführung

Tel.: 0391- 6293505
E-Mail: aludwig(at)mdlv.paritaet.org
www.paritaet-lsa.de