Finanzierung von Frauenhäusern langfristig sichern

03.05.2018

Die uneinheitliche und nicht auskömmliche Finanzierung der Frauenhäuser, Schutzwohnungen und Fachberatungsstellen, für schutzbedürftige Frauen und deren Kinder, bleibt ein Dauerthema.

Dazu trafen sich am 2. Mai 2018 die Geschäftsführerin der Frauenhauskoordinierung e.V. Heike Herold, Vorstandsvorsitzende Gisela Pingen-Rainer, Dr. Friederike Mussgnug, Bundesverband Diakonie, mit Vertreterinnen der Frauenhäuser, Fachberatungsstellen, der LIGA der freien Wohlfahrtspflege, des Landesfrauenrates und der Landesintervention und -koordination bei häuslicher Gewalt und Stalking in Sachsen-Anhalt zu einem Fachgespräch in den Räumen des Paritätischen Landesverbandes.

Der Verein Frauenhauskoordinierung erarbeitete federführend ein Diskussionspapier „Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe bei Gewalt“, die einen bundeseinheitlich geregelten Rechtsanspruch für gewaltbetroffene Frauen sowie ein Finanzierungsmodell für die Ausgestaltung von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen beinhaltet.

Landesgeschäftsführerin Dr. Gabriele Girke begrüßte die Gäste und betonte die Forderung des Paritätischen, einen Rechtsanspruch auf Schutz und Unterstützung für alle gewaltbetroffenen Frauen und deren Kinder einzuführen und eine adäquate finanzielle Ausstattung von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen sicherzustellen. Weiterhin führte sie aus, dass die Bedeutung eines Rechtsanspruchs auf Schutz vor Gewalt ein Menschenrecht ist!

Das Diskussionspapier ist ein derzeitiger Regelungsvorschlag, der ausführlich mit den Mitarbeiterinnen der Frauenhäuser und Fachberatungsstellen diskutiert wird. Die Gäste der Frauenhauskoordinierung e.V. gewannen einen Einblick in die vielfältige Finanzierungslandschaft in Sachsen-Anhalt und waren von der wertschätzenden und konstruktiven Kommunikationskultur der Kolleginnen und Netzwerkpartnerinnen begeistert.

Die Frauenhauskoordinierung e.V. bereist noch weitere Bundesländer, um die Diskussionen vor Ort zu begleiten und tauscht sich weiterhin mit Bundesgremien über eine mögliche Umsetzung des Rechtsanspruchs aus.

Hintergründe zum Diskussionspapier:
Noch immer gibt es Zugangshindernisse zum Hilfesystem. Besonders betroffen sind zum Beispiel Frauen, die:

  • keine Verfügung über ihr Einkommen haben,
  • zu wenig Einkommen haben, um ihren Frauenhausaufenthalt zu finanzieren,
  • keinen gesicherten Aufenthaltsstatus, oder durch das Aufenthalts- und Asylgesetz eingeschränkten Zugang haben,
  • eine Beeinträchtigung haben.

Das Diskussionspapier „Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe bei Gewalt“ finden Sie unter: www.frauenhauskoordinierung.de

Frauenhauskoordinierung e.V.:
Frauenhauskoordinierung e.V. ist ein Bundesverband, der sich seit vielen Jahren für einen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe bei Gewalt einsetzt, damit Frauen und deren Kinder schnelle, niedrigschwellige und professionelle Unterstützung erhalten.