Staatenbericht zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

04.09.2019

Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland wird zum zweiten Mal vom UN-Fachausschuss geprüft.

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Im Jahre 2015 wurde die Umsetzung der UN-BRK in Deutschland zum ersten Mal durch den UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Ausschuss) geprüft. Im Rahmen der nun anstehenden kombinierten zweiten und dritten Staatenprüfung 2018 - 2020 muss Deutschland über den Stand der Verwirklichung der Rechte von Menschen mit Beeinträchtigungen berichten.

Das Bundeskabinett hat im Juli 2019 den Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen beschlossen, in dem über die wichtigsten Entwicklungen im Bereich der Inklusion seit 2015 berichtet wird. Derzeit wird eine englische Übersetzung erstellt, um den Bericht offiziell beim Ausschuss einreichen zu können. Für die deutsche Fassung ist zudem eine Übersetzung in Leichte Sprache geplant. Grundlage für diesen Staatenbericht ist eine Frageliste vom Ausschuss an die Bundesregierung - "List of Issues".
Der Bericht muss dem Ausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen bis zum 1. Oktober 2019 vorgelegt werden. Eine erste Entwurfsfassung gab es bereits im Mai 2019.

Für die Verbände bestand die Möglichkeit an einer mündlichen Anhörung teilzunehmen. Bedauerlicherweise wurden die Hinweise und Anregungen der Verbände zwar gehört, aber kaum aufgegriffen, denn der Bericht wurde nach der Anhörung nur minimal angepasst. Die Verbände werden ihre Energie auf die Erstellung des Parallelberichts konzentrieren und derzeit keine weiteren Kommentierungen des Staatenberichtes vornehmen.

Ralf Hattermann

Referent Teilhabe für Menschen mit Beeinträchtigungen

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