Empfehlungen für Fachausschuss-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) vorgelegt

09.07.2018

Für die zweite Staatenprüfung für Deutschland hat ein Verbändebündnis einen Kurzbericht sowie Vorschläge für Fragen des BRK-Fachausschusses vorbereitet.

Die zweite Staatenprüfung zur UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) wird für Deutschland in den nächsten drei Jahren stattfinden. Für die Prüfung ist der BRK-Ausschuss der Vereinten Nationen, der dem Menschenrechtskommissar unterstellt ist, zuständig. Hierfür hat ein Verbändebündnis bestehend aus dem Deutscher Behindertenrat, der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW), den Fachverbänden für Menschen mit Behinderung und der LIGA Selbstvertretung Ende Juni 2018

  • den Kurzbericht (Update) zur 2. Staatenprüfung Deutschlands vor dem UN-Fachausschuss zur UN-Behindertenrechtskonvention und
  • die Vorschläge für Fragen des Fachausschusses zur UN-Behindertenrechtskonvention im Rahmen der 2. Staatenprüfung Deutschlands vorgelegt.

Der Bericht und die Vorschläge für Fragen umfassen u.a. Ausführungen zu folgenden Themen: Nichtdiskriminierung, Frauen, Kinder, Bewusstseinsbildung, Zugänglichkeit, Recht auf Leben, Wohnen und unabhängige Lebensführung, Bildung und Gesundheit.

Die Dokumente haben das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), die behindertenpolitischen Sprecher*innen der Bundestags-Fraktionen und der Bundesbehindertenbeauftragte erhalten. Sie sind hier als Download verfügbar.

Ralf Hattermann

Referent Teilhabe für Menschen mit Beeinträchtigungen

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