Bundesteilhabegesetz: Das Budget für Arbeit für mehr Teilhabe am Arbeitsleben

16.05.2018

Die Neuregelungen im Bereich der Teilhabe am Arbeitsleben werden die Lage von Menschen mit Beeinträchtigungen im Sinne der Leitgedanken der UN-Behindertenrechtskonvention verbessern. Dazu gehören das "Budget für Arbeit" und die "Alternativen Leistungsanbieter".

Das Budget für Arbeit

Budgets für Arbeit soll Menschen mit Beeinträchtigungen die Eingliederung auf dem Ersten Arbeitsmarkt erleichtern. Mit der Einführung des Budgets für Arbeit wird die heutige Praxis in einigen Bundesländern ausgebaut. Allerdings erfolgt eine Einschränkung des Personenkreises auf Menschen mit Beeinträchtigungen, die im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM), bei den anderen Anbietern oder in einem Integrationsprojekt beschäftigt sind.

In Sachsen-Anhalt können Leistungsberechtigte ab 1. Januar 2018 das Budget für Arbeit in Anspruch nehmen. Leistungsberechtigte können dieses bei dem für sie zuständigen Sozialamt formlos beantragen. Voraussetzung ist, dass ein Arbeitgeber eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung anbietet. In Sachsen-Anhalt erhalten Arbeitgeber*innen im Rahmen des Budgets für Arbeit einen Lohnkostenzuschuss in Höhe von bis zu 75 Prozent des gezahlten Arbeitsentgeltes und zusätzlich eine Pauschale für die am Arbeitsplatz notwendige Anleitung und Begleitung in Höhe von 250 Euro oder gegebenenfalls die tatsächlichen Aufwendungen.

Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt hat verschiedene Informationsfaltblätter veröffentlicht.

  • Faltblatt für Arbeitnehmer*innen - Das Budget für Arbeit in Sachsen-Anhalt mit Leichter Sprache
  • Faltblatt für Arbeitnehmer*innen - Das Budget für Arbeit in Sachsen-Anhalt in Alltagssprache
  • Faltblatt für Arbeitgeber*innen - Das Budget für Arbeit in Sachsen-Anhalt

Die Materielen finden Sie hier als Download.

 

Die Alternativen Leistungsanbieter

Mit der Schaffung der Alternativen Anbieter (§ 60 SGB IX) bestehen ab dem 01.01.2018 mehr Wahlmöglichkeiten bei der Auswahl von Angeboten zur Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Beeinträchtigungen. Allerdings ist der Personenkreis der Menschen mit Beeinträchtigungen auf diejenigen begrenzt, die einen Anspruch auf Leistungen in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) haben. 

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat Ende Dezember 2017 für Leistungen im Eingangsverfahren, Berufsbildungs- und Arbeitsbereich bei sogenannten anderen Leistungsanbietern   vorgelegt. Im Fachkonzept der Bundesagentur für Arbeit werden die gesetzlichen und fachlichen Anforderungen an andere Leistungsanbieter formuliert.

In Sachsen-Anhalt hat der Leistungsträger (Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration und als ausführender überörtlicher Träger der Sozialhilfe die „Sozialagentur Sachsen-Anhalt“) für die konzeptionelle Umsetzung des Konzepts der anderen Leistungsanbieter eine Leistungsbeschreibung entworfen. Diese findet Anwendung, wenn sich potentielle andere Leistungsanbieter an die Sozialagentur Sachsen-Anhalt wenden, um eine entsprechende Vereinbarung zu schließen.

Das Fachkonzept der Bundesagentur für Arbeit finden Sie hier als Download.

 

 

Ralf Hattermann

Referent Teilhabe für Menschen mit Beeinträchtigungen

Telefon   0391 | 62 93 533
Fax        0391 | 62 93 596 533
Handy    0151 | 16 26 67 35
E-Mail    rhattermann(at)paritaet-lsa.de