29.07.2016
Am 28.06.2016 wurde der Gesetzentwurf zum Bundesteilhabegesetz (BTHG) im Kabinett beschlossen. Damit kann das BTHG in das parlamentarische Verfahren eingebracht und dem Bundestag vorgelegt werden. Nach Informationen des PARITÄTISCHEN soll sich der vorläufigen Zeitplan für das parlamentarische Verfahren für das BTHG und das Pflegestärkungsgesetz III (PSG III) wie folgt gestalten:
Am 28.06.2016 wurde der Gesetzentwurf zum Bundesteilhabegesetz (BTHG) im Kabinett beschlossen. Damit kann das BTHG in das parlamentarische Verfahren eingebracht und dem Bundestag vorgelegt werden.
Nach Informationen des PARITÄTISCHEN soll sich der vorläufigen Zeitplan für das parlamentarische Verfahren für das Bundesteilhabegesetz (BTHG) und das Pflegestärkungsgesetz III (PSG III) wie folgt gestalten:
22.09. - 1. Lesung Bundestag
23.09. - 1. Beratung Bundesrat
28.09. - 1. Beratung im Bundestagsausschuss Arbeit und Soziales
17.10. - Anhörung im Bundestagsausschuss Arbeit und Soziales (BTHG)
19.10. - Anhörung im Bundestagsausschuss Arbeit und Soziales (PSG III)
30.11. - Abschließende Lesung im Bundestagsausschuss Arbeit und Soziales
02.12. - 2./3. Lesung Bundestag
16.12. - Letzter Durchgang Bundesrat
Den Gesetzentwurf zum BTHG finden Sie hier.
Zur schnellen Übersicht verweisen wir auf die Erläuterungen der Bundesregierung zu den Änderungen, welche die wesentlichen Änderungen der Kabinettfassung des Bundesteilhabegesetzes im Vergleich zum Referentenentwurf hervorheben. Diese Erläuterungen finden Sie im Downloadbereich.
Für Rückfragen:
Ralf Hattermann
Referent Hilfen für Menschen mit Beeinträchtigungen
Telefon: 0391 – 6293 533
Fax: 0391 – 6293 433
e-mail: rhattermann(at)paritaet-lsa.de
Ralf Hattermann
Referent Teilhabe für Menschen mit Beeinträchtigungen
Telefon 0391 | 62 93 533
Fax 0391 | 62 93 596 533
Handy 0151 | 16 26 67 35
E-Mail rhattermann(at)paritaet-lsa.de