BTHG – Verbände fordern deutliche Nachbesserungen durch den Bundestag

29.07.2016

Anlässlich des Kabinettsbeschlusses zum Bundesteilhabegesetz warnt ein breites Bündnis von Verbänden und Gewerkschaften ergänzend zu den sechs gemeinsamen Kernforderungen vor der Gefahr von Leistungseinschränkungen und anderen Verschlechterungen gegenüber dem geltenden Recht und fordert grundlegende Nachbesserungen.

Anlässlich des Kabinettsbeschlusses zum Bundesteilhabegesetz (BTHG) warnt ein breites Bündnis von Verbänden und Gewerkschaften ergänzend zu den sechs gemeinsamen Kernforderungen vor der Gefahr von Leistungseinschränkungen und anderen Verschlechterungen gegenüber dem geltenden Recht und fordert grundlegende Nachbesserungen. An diesem Bündnis ist auch der PARITÄTISCHE beteiligt. Die Forderungen des Verbändebündnisses sowie die 6 gemeinsamen Kernforderungen stellen wir Ihnen hier als Download zur Verfügung (siehe unten).

Als nach wie vor „mangelhaft“ bewertet der PARITÄTISCHE den vom Kabinett verabschiedeten Regierungsentwurf für ein BTHG. Trotz tatsächlicher Verbesserungen gegenüber den Vorläuferentwürfen seien wesentliche Schwachstellen noch immer nicht ausgeräumt. Der Verband warnt vor einem „Verstoß gegen die UN-Behindertenrechtskonvention“ und fordert den Bundestag zu deutlichen Korrekturen auf.

„Von den geplanten Verbesserungen profitieren längst nicht alle Menschen mit Behinderung gleichermaßen. Gerade für Menschen mit besonders hohem Unterstützungsbedarf drohen sogar echte Verschlechterungen. Wer noch erwerbstätig sein kann, wird gefördert, viele andere drohen künftig von Teilhabeleistungen ausgeschlossen und in die Pflege verschoben zu werden“. „Der Paritätische dagegen fordert Teilhabe für alle, unabhängig vom möglichen Erwerbsstatus oder vom notwendigen Unterstützungsbedarf.“ 
Der Verband weist darauf hin, dass alles andere auch nicht mit der UN-Behindertenrechtskonvention vereinbar wäre.

Fazit des PARITÄTISCHEN zum Entwurf eines BTHG in Verbindung mit Regelungen zum PSG III

Die Bundesregierung hat mit Kabinettsbeschlüssen vom 28.6.2016 zwei Reformvorhaben auf den Weg gebracht: das Bundesteilhabegesetz (BTHG) und das Dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III). Letzteres enthält auch Regelungen in Verbindung mit der Eingliederungshilfe für Menschen mit Beeinträchtigungen. Beide Reformvorhaben sollen ab 01.01.2017 in Kraft treten.

Einige der beabsichtigten Neuregelungen werden die Lage beeinträchtigter Menschen im Sinne der Leitgedanken der UN-Behindertenrechtskonvention verbessern. Dazu gehören beispielsweise Regelungen

  • zum Budget für Arbeit,
  • zur Förderung von Modellvorhaben im Bereich der betrieblichen Prävention,
  • zur Elternassistenz,
  • zur Stärkung der Schwerbehindertenvertretung in Betrieben,
  • zur Stärkung der Mitwirkungsmöglichkeiten für Menschen mit Beeinträchtigungen in
  • Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM),
  • zur unabhängigen Teilhabeberatung
  • zum Einkommen und Vermögen für einen Teil der Menschen mit Beeinträchtigungen,
  • zur Einführung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs und
  • zur Pflegeberatung

Dem gegenüber stehen Regelungen, die die Rechtsposition von Menschen mit Beeinträchtigungen deutlich verschlechtern und mit denen bereits heute gewährte, notwendige Unterstützungsleistungen künftig eingeschränkt werden sollen. Aus dem Zusammenwirken der beabsichtigten Neuregelungen wird deutlich, dass die Regierung primär das Ziel verfolgt, die Kostendynamik im Bereich der Eingliederungshilfe zu dämpfen. Der Entwurf bleibt damit zwangsläufig weit hinter den im Koalitionsvertrag der Bundesregierung
verabredeten fachlichen Zielen zurück.

Der PARITÄTISCHE lehnt deshalb wesentliche Teile der Reformvorhaben ab und setzt darauf, dass im parlamentarischen Verfahren einige zentrale Kritikpunkte nachgebessert werden.

Diese zentralen Kritikpunkte sind u. a.:

  • Personenorientierung statt Sozialhilfezentrierung!
    Sonderrechte der Länder verhindern gleichwertige Lebensverhältnisse.
  • Keine Einschränkung des Wunsch- und Wahlrechts!
    Der Mehrkostenvorbehalt verhindert Selbstbestimmung.
  • Rehabilitation kommt vor Pflege!
    Keine Ausgrenzung von Teilhabe durch Leistungsverschiebung.
  • Keine Einschränkung des Personenkreises!
    Künftig werden weniger Menschen mit Behinderung Leistungen erhalten.
  • Kein Ausschluss von Personen am Arbeitsleben!
    Teilhabe am Arbeitsleben für ALLE statt Verwertbarkeit von Arbeitsleistung
  • Keine Absenkung von Standards der Frühförderung in anderen Einrichtungen!
    Die Qualität der Frühförderung stellt Weichen für die Zukunft.

Mehr dazu beinhaltet das „Fazit des Paritätischen zum Bundesteilhabegesetz in Verbindung mit dem Dritten Pflegestärkungsgesetz (Kabinettsbeschluss)“, dass wir hier ebenso als Download zur Verfügung stellen.

Für Rückfragen:

Ralf Hattermann

Referat Hilfen für Menschen mit Behinderungen
Telefon: 0391 – 6293 533
Fax: 0391 – 6293 433
E-Mail: rhattermann(at)paritaet-lsa.de

Ralf Hattermann

Referent Teilhabe für Menschen mit Beeinträchtigungen

Telefon   0391 | 62 93 533
Fax        0391 | 62 93 596 533
Handy    0151 | 16 26 67 35
E-Mail    rhattermann(at)paritaet-lsa.de