Richtlinie zum Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP) veröffentlicht

Fördermittel

25.07.2015

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) haben am 13. Juli die gemeinsame Förderrichtlinie zur Verbesserung der sozialen Eingliederung von

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) haben am 13. Juli die gemeinsame Förderrichtlinie zur Verbesserung der sozialen Eingliederung von
•    besonders benachteiligten freizügigkeitsberechtigten neuzugewanderten UnionsbürgernInnen, 
•    Kindern von besonders benachteiligten freizügigkeitsberechtigten neuzugewanderten 
     UnionsbürgerInnen sowie 
•    Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohten Personen veröffentlicht.
 
Die Richtlinie finden Sie auf der EHAP-Homepage unter www.ehap.bmas.de . 
 
Hinweis: Etwas versteckt - beim Anklicken der Seite landet man auf der Informationsseite. Erst beim Weiterklicken oben rechts "EHAP Förderrichtlinie [Artikel] Jetzt lesen" gelangt man zur Ausschreibungsseite mit den aktuellen Dokumenten. 
 
Damit hat die Interessenbekundung bekommen - ab sofort können Sie in Kooperation mit den Kommunen Vorschläge für lokale und regionale Projekte in ganz Deutschland einreichen. 
Die Interessenbekundung ist über das zentrale Antragsportal des Bundesverwaltungsamtes zu stellen (www.zuwes.de). Bitte beachten Sie, dass ein ausgedruckter und unterschriebener Antrag (Interessenbekundung) an das BMAS zu senden ist. 
Die Antragsfrist für Ihre Projektidee endet am 14. August 2015.

Der schriftliche Antrag mit rechtsverbindlicher Unterschrift muss dem BMAS bis zum 21. August 2015vorliegen (ausschließlich per Post, nicht per Fax oder Mail). 

Der EHAP ist in Deutschland für die Förderperiode 2014-2020 mit einem finanziellen Volumen von insgesamt rd. 92,8 Millionen Euro ausgestattet. Eine Förderung von 85 % seitens der EU wird durch den Bund um weitere 10 % aufgestockt, somit  sind nur 5% Eigenmittel notwendig. 
 
Voraussetzung für die Förderung ist eine verbindliche Kooperation von einer Kommune mit einem Träger der Freien Wohlfahrtspflege und / oder einem freigemeinnützigen Träger. Kooperationsverbünde werden mit einem Fördervolumen von bis zu 1 Million Euro gefördert.
 
Ab Oktober 2015 können in einer ersten Förderphase Projekte in ganz Deutschland bis 31. Dezember 2018 gefördert werden. Danach ist eine weitere Förderphase vorgesehen.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Ivonne Löffler

Servicebereich Fördermittel und Mitgliedsbeiträge
Telefon: 0391/62 93 481
E-Mail: iloeffler(at)paritaet-lsa.de

Antje Ludwig

Landesgeschäftsführerin

Telefon   0391 | 62 93 505
Fax        0391 | 62 93 444
E-Mail     aludwig(at)paritaet-lsa.de