Mehr Einfluss für Beiräte in Jobcentern möglich

25.02.2011

Im Zuge der Reform der Jobcenter (Träger der Grundsicherung) sollen lt. § 18d SGB II flächendeckend und verbindlich Beiräte eingerichtet werden, um die Jobcenter bei der Umsetzung der Eingliederungsleistungen zu beraten.

Im Zuge der Reform der Jobcenter (Träger der Grundsicherung) sollen lt. § 18d SGB II flächendeckend und verbindlich Beiräte eingerichtet werden, um die Jobcenter bei der Umsetzung der Eingliederungsleistungen zu beraten.

Voraussetzung für eine wirksame Arbeit der Beiräte ist, dass die Jobcenter Transparenz über ihre Arbeit schaffen z.B. Informationen über die Höhe des Eingliederungstitels, geplante Maßnahmen und deren Grundlagen zu geben. Auf dieser Grundlage können die Beiräte dann Empfehlungen zur Maßnahmeplanung d.h. zur Erstellung eines örtlichen Arbeitsmarktprogramms unter Berücksichtigung der vorhandenen Haushaltsmittel und Wirkungserwartung aussprechen. Auch die Bedarfslagen der Arbeitslosen und die Entwicklung des örtlichen Arbeitsmarktes können durch den Beirat analysiert werden. Dafür ist eine Einschätzung der regionalen Beschäftigungschancen und –risiken, der strukturellen Lage sowie die Ermittlung lokaler Handlungspotentiale durch den Beirat vorzunehmen- eine anspruchsvolle und umfassende Aufgabe für die jeweiligen Beiräte.

Mitglieder des Beirates können sein: Beteiligte des örtlichen Arbeitsmarktes, Träger der Freien Wohlfahrtspflege, VertreterInnen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie der Kammern und berufsständischen Organisationen. Es ist auch möglich, den Teilnehmerkreis durch Vertretungen der Jugend- und Sozialämter zu erweitern, aus Sicht des PARITÄTISCHEN eine sinnvolle Möglichkeit, um Schnittstellen zu klären und bestehende Angebote wirksam miteinander zu verbinden. Ausgeschlossen von der Mitarbeit im Beirat sind VertreterInnen von Beteiligten des örtlichen Arbeitsmarktes, die selbst Eingliederungsleistungen nach dem SGB II erbringen. Mit dieser Regelung sollen Interessen-konflikte vermieden werden. Diese gesetzliche Regelung ist nicht unumstritten, da gerade die Anbieter von Eingliederungsleistungen über die notwendige Fachkompetenz und Erfahrung zur sinnvollen und wirksamen Ausgestaltung der Eingliederungsleistungen verfügen. Interessenkonflikte können ebenso bei den Vertretern der Arbeitgeber, Kammern und Gewerkschaften auftreten, da diese z.B. geförderte Weiterbildungseinrichtungen betreiben oder gleichfalls Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktförderung umsetzen.

Wohlfahrtsverbände, deren Mitglieder Eingliederungsleistungen erbringen, können in den örtlichen Beirat berufen werden. Die Vertretung kann auch verbandsübergreifend erfolgen z.B. über die örtlichen Kreisarbeitsgemeinschaften der Freien Wohlfahrtspflege. Diese sollte, nach einem Abstimmungsprozess unter den Wohlfahrtsverbänden, aktiv auf die Jobcenter zugehen und ihre Mitwirkung anbieten. Derzeit laufen die Verfahren zur Bildung von Beiräten in den Jobcentern erst an, da diese nach der Gesetzesreform zu Beginn des Jahres mit umfassenden Umstrukturierungs-prozessen befasst waren.

Der PARITÄTISCHE hat eine aktuelle Handreichung zur Unterstützung freier Träger in Beiräten erarbeitet. Diese umfasst auch fachliche Empfehlungen für die Umsetzung von Angeboten der öffentlich geförderten Beschäftigung insbesondere von Arbeitsgelegenheiten. Es wird ausdrücklich empfohlen, in den Beiräten darauf hinzuwirken, dass sinnstiftende und qualifizierende Tätigkeiten im Rahmen der Zusatzjobs für Langzeitarbeitslose umgesetzt werden können. Der PARITÄTISCHE empfiehlt auch, solche Formen der öffentlich geförderten Beschäftigung anzubieten, die ohne Kriterien der Zusätzlichkeit und des öffentlichen Interesses auskommen und marktnahe Tätigkeiten ermöglichen. Somit kann sich öffentlich geförderte Beschäftigung am besten an der Normalität des Arbeitsmarktes orientieren. 

Ansprechpartnerin:

Antje Ludwig

Referentin Vorstand/Geschäftsführung und Arbeitsmarktpolitik 
Tel.: 0391- 62 93 505
e-mail: aludwig(at)paritaet-lsa.de   

Antje Ludwig

Landesgeschäftsführerin

Telefon   0391 | 62 93 505
Fax        0391 | 62 93 444
E-Mail     aludwig(at)paritaet-lsa.de