Handreichung zur Arbeit in Beiräten nach SGB II

04.12.2012

Die BAG der Freien Wohlfahrtspflege hat eine aktuelle Handreichung zur Beiratsarbeit erarbeitet. Schwerpunkt ist die Einbeziehung von Beiräten bei der Umsetzung von Arbeitsgelegenheiten (§ 16d SGB II) und den nach §16e SGB II geförderten Arbeitsverhältnissen sowie der Freien Förderung (§ 16f SGB II).

Die BAG der Freien Wohlfahrtspflege hat eine aktuelle Handreichung zur Beiratsarbeit erarbeitet. Schwerpunkt ist die Einbeziehung von Beiräten bei der Umsetzung von Arbeitsgelegenheiten (§ 16d SGB II) und den nach §16e SGB II geförderten Arbeitsverhältnissen sowie der Freien Förderung (§ 16f SGB II).

Beiräten kommt bei der Planung von Eingliederungsleistungen der Jobcenter vor Ort eine wichtige Bedeutung zu. Ihre Aufgabe ist das Beraten der Jobcenter bei der Auswahl, Gestaltung und Umsetzung der Eingliederungsinstrumente für Arbeitsuchende.

Freie Träger können ihre Erfahrungen aus der Arbeit mit Langzeitarbeitslosen einbringen und sich dafür einsetzen, dass diese Instrumente wirkungsvoll eingesetzt werden. Diese Handreichung soll die Vertreter der Freien Wohlfahrtspflege in den Beiräten unterstützen. Ein wichtiger Punkt dabei ist es, lokale Arbeitsmarktdaten zu verstehen und richtig zu interpretieren.

Weiterhin werden Möglichkeiten im Umgang mit bestehenden Instrumenten z.B. Arbeitsgelegenheiten erläutert.  

Ansprechpartnerin:

Antje Ludwig

Referentin Vorstand/Geschäftsführung und Arbeitsmarktpolitik 
Tel.: 0391- 62 93 505
e-mail: aludwig(at)paritaet-lsa.de   

Antje Ludwig

Landesgeschäftsführerin

Telefon   0391 | 62 93 505
Fax        0391 | 62 93 444
E-Mail     aludwig(at)paritaet-lsa.de