Bundesrat billigt GKV-Versorgungsstärkungsgesetz und Präventionsgesetz

Gesundheit und Selbsthilfe

16.07.2015

In seiner Sitzung vom 10. Juli 2015 hat der Bundesrat sowohl das am 11. Juni 2015 vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz) als auch das am das am 18. Juni 2015 vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz) gebilligt. Damit können beide Gesetze am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft treten.

In seiner Sitzung vom 10. Juli 2015 hat der Bundesrat sowohl das am 11. Juni 2015 vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz) als auch das am das am 18. Juni 2015 vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz) gebilligt. Damit können beide Gesetze am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft treten.

Mit dem GKV - Versorgungsstärkungsgesetzes sollen gesetzlich Versicherte - neben einer Vielzahl weiterer Regelungen - eine Vier-Wochen-Garantie für Facharzttermine erhalten und zukünftig in ländlichen bzw. strukturschwachen Regionen besser ärztlich versorgt werden. Der Bundesrat hat zudem Entschließungen insbesondere zum Innovationsfonds gefasst. Pflegebedürftige, Menschen mit Behinderungen und Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz erhalten Anspruch auf zusätzliche Leistungen zahnmedizinischer Prävention

Mit dem Präventionsgesetz werden u.a. eine Förderung der Maßnahmen zur Impfprävention und eine Weiterentwicklung der bestehenden Gesundheits- und Früherkennungsuntersuchungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene angestrebt. Die Soziale Pflegeversicherung erhält mit dem Gesetz einen neuen Präventionsauftrag, um künftig auch Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen mit gesundheitsfördernden Angeboten erreichen zu können. Die finanzielle Unterstützung der gesundheitlichen Selbsthilfe wird durch das Präventionsgesetz um rund 30 Mio. Euro erhöht.

Vertiefende Informationen erhalten Mitgliedsorganisationen des PARITÄTISCHEN Sachsen-Anhalt im Rahmen unserer FACHINFORMATIONEN.

Für Rückfragen:

Marcel Kabel

Referat Altenhilfe und Pflege
Telefon: 0391- 6293 508
Fax: 0391 - 6293 433
e-mail: mkabel(at)paritaet-lsa.de

Antje Ludwig

Landesgeschäftsführerin

Telefon   0391 | 62 93 505
Fax        0391 | 62 93 444
E-Mail     aludwig(at)paritaet-lsa.de