Positionspapier der LIGA zur Finanzierung der Schwangerschaftsberatung

Gesundheit und Selbsthilfe

22.02.2021

Der Paritätische fordert gemeinsam mit den anderen Verbänden der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Sachsen-Anhalt eine zukunftssichere Finanzierung der Schwangerschaftsberatungsstellen.

Finanzierung der Schwangerschaftskonfliktberatung in Sachsen-Anhalt zukunftssicher gestalten 

Situationsbeschreibung: 

Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen2 informieren und beraten Frauen, Männer und Familien aus allen sozialen Schichten und unabhängig ihres biografi-schen Hintergrundes, ihres Alters oder ihrer Herkunft zu Fragen und Anliegen rund um Schwangerschaft, Geburt, Familienplanung, unerfülltem Kinderwunsch und Verhütung sowie in den ersten Lebensjahren des Kindes (vgl. § 2 SchKG). 

Schwangerschaftsberatungsstellen sind Anlaufstellen im Besonderen für Frauen, die unge-wollt schwanger werden und einen Schwangerschaftsabbruch in Erwägung ziehen. In der ge-setzlich vorgeschriebenen Schwangerschaftskonfliktberatung werden die Frauen umfassend über Hilfeangebote zum Schutz des ungeborenen Lebens informiert und durch eine ergebnis-offene Beratung bei ihrer Entscheidungsfindung begleitet (vgl. § 5 SchKG). 

Innerhalb der psychosozialen Beratung erhalten Frauen und ihre Angehörigen auch Informa-tionen über sozialrechtliche Ansprüche und werden bei deren Durchsetzung unterstützt. Wei-terhin erfolgt die Vermittlung finanzieller Hilfen (v. a. Stiftung „Familie in Not - Sachsen-Anhalt“) über die Schwangerschaftsberatungsstellen. 

Eine zentrale Rolle kommt den Schwangerschaftsberatungsstellen auch im Verfahren der „Vertraulichen Geburt“ zu (vgl. § 25 SchKG). Präventive Angebote im Bereich der Sexualpädagogik und für (werdende) Eltern runden das umfängliche Beratungsangebot ab. 

Im Rahmen des Familien- und Beratungsstellenfördergesetzes des Landes-Sachsen-Anhalt arbeiten Schwangerschaftsberatungsstellen darüber hinaus als Teil der Multiprofessionellen Teams trägerübergreifend mit anderen Beratungsfeldern (Erziehungs-, Sucht- und Schuldner-beratung) zusammen. Sie sind vielfältig vernetzt mit Ämtern, Kliniken, Ärztinnen/Ärzten und weiteren Unterstützungsangeboten für Schwangere und Familien. Sie haben somit eine wich-tige Vermittlungsfunktion im System der „Frühen Hilfen“. 

Problemdarstellung

Die Schwangerschaftsberatungsstellen in Sachsen-Anhalt werden auf Grundlage der Schwan-gerschaftskonfliktverordnung Land Sachsen-Anhalt (SchKVO LSA) in Form einer Pauschale finanziert. Die Höhe der Pauschale richtet sich nach der Anzahl der Beraterinnen/Berater in der Beratungsstelle (erste vollzeitbeschäftigte Beratungsfachkraft 72.554,00 Euro p. a., ab zweiter vollzeitbeschäftigter Beratungsfachkraft nur 59.717,00 Euro p. a.). 

Der pauschal kalkulierte Finanzierungsumfang bildet dabei lediglich 80 % der Personalkosten und der in der Landesverordnung festgelegten Sachkosten ab. Dabei umfasst die sächliche Verwaltungspauschale nicht alle für den Betrieb der Beratungs-stelle tatsächlich anfallenden Sach- und Gemeinkosten. 

Grundlage für die Förderung der Personalkosten stellt die Eingruppierung in die EG 9 b TV-L für Beratungsfachkräfte dar. Für Verwaltungsfachkräfte wird die EG 5 TV-L an-gesetzt. Eine fortlaufende Dynamisierung der Personalkosten findet in der Schwangerschaftskonflikt-verordnung des Landes Sachsen-Anhalts keine Berücksichtigung. 

Somit verbleibt bei den Trägern ein hoher und nicht refinanzierter Eigenanteil, der kontinuier-lich steigt und bei einigen Trägern bereits auf eine fünfstellige Summe jährlich angewachsen ist. Diese dauerhafte Unterfinanzierung seitens des Landes bringt Träger in massive existenz-bedrohende wirtschaftliche Schwierigkeiten. Es bedarf daher einer grundlegenden Erhöhung der finanziellen Zuwendungen durch das Land. 

Die Schwangerschaftsberatung ist eine Pflichtaufgabe des Landes nach dem Schwanger-schaftskonfliktgesetz. Diese gesetzliche Pflichtaufgabe wurde vom Land Sachsen-Anhalt an Träger der Freien Wohlfahrtspflege übertragen und wird bisher verbindlich durch die Träger gewährleistet. Die geschilderte Situation in der Trägerschaft betrifft unmittelbar das Land Sachsen-Anhalt. Sind künftig die Träger nicht mehr in der Lage, Schwangerschaftsberatung anzubieten, kommt das Land seiner Sicherstellungspflicht eines bedarfsgerecht finanzierten, niedrigschwelligen und wohnortnahen Leistungsangebotes nicht mehr nach. 

Forderungen

  • Eine Förderpauschale, die die Kosten einer Schwangerschaftsberatungsstelle in vollem Umfang berücksichtigt. Das heißt:
    • 100 %ige Zugrundelegung des aktuell gültigen TV-L, Sach- und Gemeinkosten in Ori-entierung am KGST-Bericht 
    • Erweiterung des Sachkostenkatalogs um fehlende Positionen in der SchKVO LSA
    • Anpassung der SchKVO LSA hinsichtlich einer fortlaufenden Dynamisierung der Pau-schalen entsprechend der Tarifentwicklung 
  • den Erhalt der Trägervielfalt in der Schwangerschaftsberatung 
  • den Fortbestand der wohnortnahen Versorgung und qualifizierten Beratung der Frauen, Männer und Familien in allen Regionen Sachsen-Anhalts 

Die LIGA steht mit ihrer Fachexpertise und ihrem Trägerwissen für Gespräche zur Verfügung. 

Unter dem Dach der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege im Land Sachsen-Anhalt e.V. sind alle Spitzenverbände im Land organisiert. Das sind die AWO, die CARITAS, der PARITÄTISCHE, das DRK, die DIAKONIE und der Lan-desverband Jüdischer Gemeinden. Gemeinnützig kümmern sich die Einrichtungen der Verbände um Kinder, Ju-gendliche und Familien, organisieren soziale Hilfen, Gesundheitshilfe und helfen Not leidenden und gefährdeten Menschen. Die Verbände repräsentieren ca. 30.000 ehrenamtliche sowie über 65.000 hauptamtliche Mitarbeiter*in-nen in mehr als 3.600 sozialen Diensten und Einrichtungen. 

Für Nachfragen rufen Sie gern an: 
Manuela Knabe-Ostheeren 
Geschäftsführerin der LIGA 
Tel.: 0391 56807-0 
Email: info@liga-fw-lsa.de 
www.liga-fw-lsa.de