Petition zur Kostenheranziehung von Jugend vertritt Jugend NRW (JVJ-NRW)

Hilfen zur Erziehung

19.09.2019

Als Paritätischer setzen wir uns dafür ein, dass die Heranziehung gem. § 94 Abs. 6 SGB VIII abgeschafft wird.

Nun hat die der Selbstvertretung junger Menschen im SGB VIII in NRW "Jugend vertritt Jugend" (JVJ-NRW) die Forderung mit einer bundesweiten Petition aufgegriffen. Es werden Unterstützer*innen für die Petition gegen die Kostenheranziehung junger Menschen im SGB VIII gesucht. Es gibt die Möglichkeit selbst zu zeichnen und/oder das Anliegen weiter zu streuen.

Sie können hier die Petition nachlesen/zeichnen: https://www.openpetition.de/petition/online/abschaffung-der-kostenheranziehung-fuer-junge-menschen-in-stationaeren-einrichtungen

PETITION

Mit dieser Petition soll erreicht werden, dass die Kostenheranziehung (sog. 75 Prozent Regelung) nach § 94 Abs. 6 SGB VIII abgeschafft wird. Dieser Paragraph besagt, dass alle geldverdienenden Jugendliche und junge Erwachsene aus stationären Einrichtungen, Wohngruppen und Pflegefamilien 75 Prozent ihres Einkommens aus Ausbildung oder Nebenjob an den Staat abgeben müssen.

Diese Regelung demotiviert junge Menschen sich eine Ausbildungsstelle zu suchen oder einen Nebenjob anzunehmen, da sie für die geleistete Arbeit am Monatsende nicht denselben Betrag wie ein unter normalen Umständen wohnender junger Mensch erhalten würden.

Begründung

Die jungen Menschen haben zur Finanzierung ihrer Hobbies, Interessen und Handyverträgen nur das gekürzte Einkommen oder ihr Taschengeld zur Verfügung, um dies zu bezahlen und erhalten keine finanzielle Unterstützung von Eltern oder Angehörigen, wodurch sie sich ungerecht behandelt fühlen. Da viele von ihnen gar keine Angehörigen haben, die sie unterstützen können, müssen die Heranwachsenden zukunftsentscheidende Dinge wie Führerschein, die erste eigene Wohnung und das Studium selbst finanzieren. Das Sparen hierfür ist aufgrund der oben genannten Ausgaben und des gekürzten Gehalts nicht so leicht.

Zwar kann man mit den Jugendämtern über eine geringere Verkürzung verhandeln, jedoch lässt sich nicht viel ausrichten, da sie an das Gesetz der Kostenheranziehung gebunden sind. Und die jungen Menschen möchten lernen, mit eigenem Geld umzugehen und sich von der Abhängigkeit des Jugendamtes langsam lösen! Denn sie können nichts für die Situation, in einer Jugendhilfeeinrichtung oder Pflegefamilie zu leben und wollen die gleichen Rechte und Chancen wie andere Jugendliche, die sich nicht in der Situation befinden.

Wir, die Interessenvertretung "Jugend vertritt Jugend NRW" (JvJ NRW), fordert die Bundesregierung und das Bundesfamilienministerium dazu auf, die Kostenheranziehung nach § 94 Abs. 6 SGB VIII abzuschaffen und damit Jugendliche und junge Erwachsene aus stationären Erziehungshilfen mit denjenigen, die bei ihren Familien leben, gleichzustellen!