Paritätischer Sachsen-Anhalt fordert Rücknahme neuer Maskenpflichten

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29.09.2022

Scharfe Kritik an FFP2-Maskenpflicht für u.a. Bewohner*innen in Pflege- und Wohneinrichtungen

(Magdeburg, 29.09.2022) Mit dem Covid-19-Schutzgesetz und den beinhalteten Änderungen am Infektionsschutzgesetz sieht der Bundesgesetzgeber ab 01.10.2022 eine FFP2-Maskenpflicht unter anderem für Bewohner*innen in Pflege- und Wohneinrichtungen vor. Diese gilt außerhalb des Bewohnerzimmers beim Nutzen von Gemeinschaftsflächen. Auch Beschäftigte in Werkstätten für Menschen mit Behinderung sind von der Maskenpflicht betroffen. Für Betreuungs- und Pflegepersonal gilt zudem eine Testpflicht unter Aufsicht.

Der Paritätische Sachsen-Anhalt kritisiert diese Regelungen auf das Schärfste und fordert die umgehende Aufhebung. Dazu der stellvertretende Geschäftsführer des Verbandes, Marcel Kabel:

Bewohner*innen stationärer Pflegeeinrichtungen, Tagespflegegäste und Menschen mit Behinderungen, die in besonderen Wohnformen leben oder in Werkstätten arbeiten, werden hier zwangsweise gravierenden Belastungen in ihrem eigenen Wohn- und Lebensumfeld ausgesetzt. Diesen Belastungen können sie nur in ihren Bewohnerzimmern entgehen, was außerdem zu sozialer Isolation führen kann. Der Hinweis in der Gesetzesbegründung, dass die Maske zur Aufnahme von Speisen und Getränken über einen kurzen Zeitraum nicht getragen werden müsse, mutet mehr als makaber an.

Auch für die Mitarbeiter*innen stellt die FFP-2 Maskenpflicht bereits ab Betreten der Einrichtung eine Belastung dar. Darüber hinaus zeigt die Regelung zum Antigentest unter obligatorischer Aufsicht ein Misstrauen des Gesetzgebers gegenüber den Pflege- und Betreuungskräften.

Marcel Kabel weiter: „Eine gesellschaftliche Würdigung der unverzichtbaren Leistungen dieser Mitarbeiter*innen sieht anders aus. Wir können den Bewohner*innen sowie den Mitarbeitenden solche Vorgaben nicht mehr logisch erklären. Wir fordern daher die sofortige Aufhebung bzw. zumindest die Anpassung dieser Regelungen und appellieren an die Vernunft der handelnden Akteure.

Ihr Ansprechpartner*in für Presseanfragen:

Marcel Kabel
Stellvertretender Geschäftsführer
Tel: 0391 – 6293 508
E-Mail: mkabel@paritaet-lsa.de