Nachbesserung dringend nötig

Informationen der Landesgeschäftsführung Frühkindliche Bildung und Jugendhilfe

03.04.2023

Im Interview mit dem MDR sprach sich die Landesgeschäftsführerin des Paritätischen, Antje Ludwig, für eine konsequente Umsetzung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) im Land Sachsen- Anhalt aus..

Das Gesetz stärkt die Rechtsansprüche von Kindern und Jugendlichen auf Beratung, Begleitung und Beteiligung- auch über das 18. Lebensjahr hinaus. Darüber hinaus erhalten sie die Möglichkeit, sich an eine vertrauliche Stelle zu wenden, wenn sie sich beschweren oder in Konflikten mit Behörden oder in Einrichtungen ombudschaftlich vertreten lassen wollen. Den größten Schritt ermöglicht das Gesetz Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen- sie haben ab 2028 Anspruch auf vielfältige Leistungen der Jugendhilfe und werden dabei von sog. Verfahrenslotsen begleitet.  Zwar sind grundsätzlich die Kommunen für die Jugendhilfe zuständig,  jedoch müsse das Land seinen Gestaltungsrahmen im Landesausführungsgesetz nutzen, um einen regionalen Flickenteppich von Leistungen und Angeboten zu vermeiden.

Antje Ludwig, Geschäftsführerin des Paritätischen Sachsen-Anhalt,  sprach sich für die dringende Verankerung der Schulsozialarbeit im Ausführungsgesetz des Landes aus und betonte die notwendige personelle Ausstattung bei den Jugendämtern und Einrichtungen. Mit Blick auf die angespannte finanzielle Situationen der Landkreise und Kommunen, müssten entsprechende Budgets z. B. im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleiches bereitgestellt werden.

Der Paritätische ist bereits mit den Jugendämtern im Gespräch, um das Gesetz gemeinsam gut umzusetzen und führt in diesem Jahr zwei landesweite Foren mit allen Beteiligten durch. Gleichzeitig bietet sich der Verband dem Land, gemeinsam mit der  LIGA der Freien Wohlfahrtspflege, als Gesprächspartner für eine Agenda zur Umsetzung des KJSG an.

Hier der ganze Beitrag des MDR >>>