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12.03.2025
Aktion Mensch macht letztmaliges Förderangebot zur "Digitalen Barrierefreiheit". Ab 28. Juni wird die Barrierefreiheit per Barrierefreiheitsstärkungsgesetz zur Pflicht.
Digitale Barrierefreiheit ist eine wichtige Voraussetzung für die aktive Teilhabe in allen Lebensbereichen. Seit 2019 hat die Aktion Mensch mit ihrem Förderangebot „Mikroförderung Barrierefreiheit“ tausende von Projekt-Partnern dabei unterstützt, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten.
Dieses Angebot geht jetzt in den Endspurt: Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes am 28. Juni 2025 wird digitale Barrierefreiheit für viele Organisationen und Unternehmen zur gesetzlichen Pflichtaufgabe. Damit endet auch die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung zur Umsetzung digitaler Barrierefreiheit über die Aktion Mensch zu erhalten.
Die Aktion Mensch stellt noch einmal bis zu 5 Millionen Euro für die Herstellung von Barrierefreiheit auf Webseiten zur Verfügung. Stichtag für die Antragstellung ist der 28. Juni 2025.
Alle anderen Möglichkeiten in der Mikroförderung Barrierefreiheit (z. B. der Abbau von baulichen Barrieren oder die Sensibilisierung für mehr Barrierefreiheit) bleiben weiterhin bestehen.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Ivonne Löffler
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