Corona-Virus: Schutzschirm für das Gesundheits- und Sozialwesen des Landes Sachsen-Anhalt

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19.03.2020

Sachsen-Anhalts Wohlfahrtsverbände bitten Land um Unterstützung.

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Die Landesarbeitsgemeinschaft der sachsen-anhaltischen Wohlfahrtsverbände (LIGA Sachsen-Anhalt) bittet  Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff in der Corona-Krise um Unterstützung für die sozialen Dienste und Einrichtungen in Sachsen-Anhalt.

Vor dem Hintergrund der Verbreitung des Corona-Virus bittet die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege, den Mitarbeitenden und ihren Trägern in den Kinder- und Altenheimen, in Krankenhäusern und Hospizen, in Frauenhäusern, Einrichtungen der Jugend- und Behindertenhilfe sowie den Beratungsstellen unseres Landes Ihre verbindliche landespolitische Unterstützung auszusprechen.

Es geht um nicht weniger als die Sicherstellung der Versorgung. Zur Bewältigung der außerordentlichen personellen und finanziellen Belastungen für die systemrelevanten Träger der Wohlfahrtspflege ist das verlässliche Miteinander von Landesregierung, Kommunen, Leistungsträgern und Leistungserbringern im Gesundheits- und Sozialsektor essentiell.Das zeigt sich bereits in neuen Regelungen zum Umgang mit möglichen Personalengpässen und der Rücknahme von behördlichen Prüfungsvorgängen in dieser für das Pflege- und Betreuungspersonal belastenden Situation.

Es geht aber auch um belegbare Kosten, beispielsweise durch Personalbeschaffung, verfügte Aufnahmestopps, etwaige (Teil-)Schließungen sowie zusätzliche Hygienemaßnahmen. Diese der aktuellen Ausnahmesituation geschuldeten Kosten dürfen nicht zulasten der pflege- und betreuungsbedürftigen Menschen gehen und können nicht von den gemeinnützigen Trägern der ambulanten, teilstationären und stationären Hilfen getragen werden.

Viele Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, der Eingliederungshilfe und der Pflege können die erheblichen Mehrkosten durch die zusätzlichen Dienste nicht vorfinanzieren und geraten schnell in Liquiditätsprobleme. Hier bedarf es unbürokratischer Abschlags-zahlungen, damit alle Einrichtungen am Netz bleiben. Die Schließung der Schulen, Horte, Kitas und Werkstätten bedeutet für viele stationäre Einrichtungen erhebliche Mehrarbeiten, da die Betreuung der Kinder und Erwachsenen sichergestellt sein muss.

In den Kindertagesstätten laufen die Personal- und Sachkosten auch in erzwungenen Schließzeiten weiter.

Zudem ist zu erwarten, dass für April 2020 keine Elternbeiträge in Rechnung gestellt werden dürfen. Die Informationslage seitens der Landkreise zur weiteren Leistungsabrechnung ist höchst unterschiedlich bzw. es wird teilweise auf die Gemeinden verwiesen, die wiederum ebenfalls unterschiedliche Aussagen zur Leistungsabrechnung mit den Trägern treffen. Daher erwarten wir, dass die Kosten in vollem Umfang weiterhin übernommen werden und die erzwungene Einstellung der Kinderbetreuung nicht zu Lasten der Träger geht. Dies erwarten wir auch vor dem Hintergrund, dass im Falle der Aufhebung der Schließungen die Betreuungsleistungen unverzüglich in vollem Umfang wieder erbracht werden müssen.   

Die Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) werden geschlossen.
Die Personal- und Sachkosten laufen aber weiter und zudem gibt es Ertragsausfälle, da keine Produktion und Dienstleistungen stattfinden. Dieses kann sehr schnell zu erheblichen Liquiditätsproblemen führen.

Die Beratungsstellen werden auch weiterhin in dem möglichen und erlaubten Rahmen ihre Beratung, zumindest per Telefon und digitalen Medien, anbieten.
Für die Schwangeren-, Sucht-, Familien-, Insolvenz-,Migrationsberatung sowie für Frauen/Gewaltschutzangebote u. a. bedarf es einer verbindlichen Zusage, dass die Landesfinanzierung sichergestellt ist, auch wenn es aufgrund der coronabedingten Einschränkungen und möglicherweise Ausfällen übergangsweise zu einer vollständigen bzw. teilweisen Einstellung des Beratungsbetriebes kommt.

Die Krankenhäuser erwarten die angekündigten Gesetzesinitiativen der Bundesregierung.

Die Einrichtungen der Rehabilitation und hier insbesondere die Leistungserbringer der beruflichen Rehabilitation sind verunsichert durch die unkoordinierten Absprachen zwischen Rentenversicherung und Arbeitsverwaltung.

Alle Projekte, die im Stadium der Beantragung sind und aufgrund der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn in der Hoffnung auf die Bewilligung gestartet sind, sind verunsichert, da auch hier coronabedingt die notwendigen Ausschüsse abgesagt werden und die Bearbeitung, zumindest die zeitnahe, in Frage gestellt ist. Kleine Träger werden die Vorfinanzierung nicht stemmen können.

Wichtig in dieser Situation ist es auch, gemeinsam mit den Trägern der Wohlfahrtspflege fortwährend auf ein möglichst einheitliches Vorgehen der regional zuständigen Behörden zu drängen. Bei allen gebotenen Regelungen im Einzelfall ist eine landesweit nachvollziehbare Vorgehensweise ein wichtiger Beitrag zur gemeinsamen Bewältigung der pandemischen Krisensituation durch das Corona-Virus.

Die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege werden ihrerseits alles dafür tun, die Versorgung in den zahlreichen gemeinnützigen Diensten und Einrichtungen der Daseinsvorsorge weiterhin auf bestmöglichen Niveau zu gewährleisten. Sie sind ein verlässlicher Partner des Landes Sachsen-Anhalt, leisten in diesen kritischen Tagen gute Dienste und dafür setzen sich die Mitarbeitenden mit aller Kraft ein. Viele leisten erhebliche Mehrarbeitsstunden. Daher erwarten wir, dass das Land Sachsen-Anhalt unbürokratisch und schnell die notwendigen Finanzmittel bereitstellt und auszahlt, damit alle Einrichtungen weiterhin für die Menschen zur Verfügung stehen.