BTHG: Neuer Landesrahmenvertrag Eingliederungshilfe in Sachsen-Anhalt unterzeichnet

14.08.2019

Der mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) anvisierte Systemwechsel in der Eingliederungshilfe hat mit dem am 14. August 2019 unterzeichneten Rahmenvertrag nun eine neue Grundlage.

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Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist zum 1. Januar 2017 Inkraft getreten und wird in vier Reformschritten umgesetzt.

Ab dem 1. Januar 2020 wandert die Eingliederungshilfe für Menschen mit Beeinträchtigungen vom SGB XII in das SGB IX. Vor diesem Hintergrund sieht das BTHG vor, dass der Träger der Eingliederungshilfe (das Land Sachsen-Anhalt) mit den Vereinigungen der Leistungserbringer zu bestimmten Regelungsgegenständen der Eingliederungshilfe einen Rahmenvertrag schließt.

Dieser Rahmenvertrag ist nunmehr in 140 Verhandlungsrunden von folgenden Vertragsparteien entwickelt und verhandelt worden:

  • Träger der Eingliederungshilfe im Land Sachsen-Anhalt (Sozialministerium / Sozialagentur)
  • AWO Landesverband Sachsen-Anhalt e.V.
  • Caritasverband für das Bistum Magdeburg e.V.
  • Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Landesverband Sachsen-Anhalt e.V.
  • Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Sachsen-Anhalt e.V.
  • Diakonisches Werk Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland e.V.
  • Landesverband Jüdischer Gemeinden Sachsen-Anhalt K.d.ö.R.
  • Arbeitsgemeinschaft Privater Heime Ambulanter Dienste Bundesverband e.V.
  • Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.
  • Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V.

In den Verhandlungen beteiligte sich für den Behindertenbeirat des Landes Sachsen-Anhalt der Landesbehindertenbeauftragte Herr Adrian Maerevoet zeitweise. 

Der Rahmenvertrag des Landes Sachsen-Anhalt zur Erbringung von Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen nach § 131 Abs. 1 SGB IX wurde nun am 14. August 2019 von den o. g. Vertragsparteien unterzeichnet.

Der Rahmenvertrag stellt einen „Meilenstein auf dem Weg zu einer gleichberechtigten Teilhabe für Menschen mit Behinderungen“ dar. Erst in der zukünftigen Umsetzung der vertraglichen Regelungen wird sich allerdings zeigen, ob wir mit dieser „Wegmarke“ die Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen in Sachsen-Anhalt nachhaltig verbessern und stärken. Denn der Rahmenvertrag bleibt ein Regelwerk, auch mit einigen unbestimmten Rechtsbegriffen. In diesem Sinne muss dieser Rahmenvertrag in den nächsten Jahren weiterentwickelt werden.

Das Land Sachsen-Anhalt und die Vereinigungen der Leistungserbringer stehen vor den Herausforderungen, für die rund 27.000 leistungsberechtigten Menschen in Sachsen-Anhalt, personenzentrierte Leistungen zu ermöglichen und zu verbessern. Dazu ist es zwingend erforderlich, dass alle Akteure (leistungsberechtigte Person mit Beeinträchtigungen, Mitarbeiter*innen der Sozialämter/Sozialagentur, Mitarbeiter*innen der Leistungserbringer, juristische Betreuer*innen, Familienangehörige etc.) gemeinsam das Ziel, die Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen in den Mittelpunkt zu stellen, nicht aus den Augen verlieren.

Unser Verband wird sich gemeinsam mit den anderen Leistungserbringer-Verbänden im Land Sachsen-Anhalt diesen Herausforderungen stellen. Dabei werden wir auch weiterhin die Interessen von Menschen mit Beeinträchtigungen und Einrichtungen und Diensten der Eingliederungshilfe zusammenbringen. In der Rahmenvertragskommission zur Ausgestaltung und Weiterentwicklung des Rahmenvertrages bauen wir auch auf eine stärkere Beteiligung des Behindertenbeirates als Interessenvertretung der Menschen mit Beeinträchtigungen im Land Sachsen-Anhalt.

Der Paritätische Sachsen-Anhalt wird als starker Partner gemeinsam mit seinen Mitgliedsorganisationen den Umsetzungsprozess intensiv im Sinne der Weiterentwicklung von Teilhabe und Personenzentrierung unterstützen.