Antragsunterlagen Selbsthilfeförderung 2019 liegen vor

Gesundheit und Selbsthilfe

05.12.2018

Selbsthilfegruppen, Selbsthilfekontaktstellen und Selbsthilfeorganisationen können ab sofort Fördermittel nach § 20h SGB V für das Jahr 2019 beantragen.

Die neuen Antragsformulare für die Akteure der Selbsthilfe liegen vor. Bis zum 31. Dezember 2018 können Landesorganisationen der Selbsthilfe und die Selbsthilfekontaktstellen ihre Anträge bei der Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfeförderung (ARGE) Sachsen-Anhalt einreichen. Die Antragsfrist für die Gruppen ist der 31. Januar 2019.

Der Federführer der ARGE weist ausdrücklich darauf hin, ausschließlich die aktualisierten Antragsformulare zu nutzen.

Für Rückfragen wenden Sie sich gern an unsere Referentin für Gesundheit und Selbsthilfe, Romy Kauß, rkauss(at)paritaet-lsa.de