Aktion Mensch hat Antragsstellung neu strukturiert

09.01.2019

Zum 01. Januar 2019 hat die Aktion Mensch die Förderung neu strukturiert, um die Antragstellung zu erleichtern. Viele Regeln werden abgeschafft oder vereinfacht und sind dann direkt im Antragssystem automatisiert oder durch Hinweise hinterlegt.

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Zum 01. Januar 2019 hat die Aktion Mensch die Förderung neu strukturiert, um die Antragstellung zu erleichtern. Viele Regeln werden abgeschafft oder vereinfacht und sind dann direkt im Antragssystem automatisiert oder durch Hinweise hinterlegt.

Die neuen Förderprogramme legen den Fokus stärker auf den Projektinhalt und die Projektziele. Die neue Förderstruktur basiert jetzt auf fünf Handlungsfeldern. Sie repräsentieren unterschiedliche Lebensbereiche:

  • Arbeit
  • Wohnen
  • Bildung und Persönlichkeitsstärkung
  • Freizeit
  • Barrierefreiheit und Mobilität

In jedem Handlungsfeld stehen verschiedene Förderprogramme zur Auswahl. Diese sind thematisch aufgebaut und richten sich je nach Thema an unterschiedliche Zielgruppen und Projektbedürfnisse. Die bisher bekannten Förderinstrumente Projektförderung, Mikroförderung, Anschubförderung (bisher Starthilfe), Investitionsförderung und Pauschalförderung findet man in diesen Förderprogrammen wieder.


Zum 01.01.2019 verbessern sich auch die Förderkonditionen. Es können für Projekte und Anschubförderungen bis zu 90 % Zuschuss beantragt werden – bislang waren maximal 70 % möglich. Außerdem hat die Aktion Mensch die maximale Fördersumme auf 350.000 € (bisher maximal 300.000 €) angehoben und die maximale Förderdauer auf fünf Jahre ausgeweitet.  


Bei der eigentlichen Antragstellung ändert sich nur wenig. Die technische Basis des Systems DIAS wurde bereits 2017 modernisiert. Ab 2019 wird nun noch mehr Wert auf eine klare und vereinfachte Nutzerführung gelegt. Zudem wird der Antragsvorgang deutlich schlanker – insgesamt werden mehr als 400 Fragen in den Vorhabenbeschreibungen gestrichen.


Als erstes überlegen Sie, in welchem Handlungsfeld Sie aktiv werden möchten. Dann entscheiden Sie, mit welcher Zielgruppe Sie das Vorhaben durchführen möchten. Weitere Kriterien sind beispielsweise, wofür Sie eine Förderung brauchen (Art der Förderung) und welche Summe Sie benötigen. Bei der Zuordnung zu einzelnen Förderprogrammen hilft künftig auch ein neuer Förderfinder im Internet www.aktion-mensch.de/foerderfinder.de. Er zeigt das passende Förderangebot und leitet direkt in das Antragssystem weiter.

Verändert wurde die bisherige „Starthilfe“, die sich nun in allen Handlungsfeldern als Instrument unter der Bezeichnung „Anschubförderung“ wiederfindet: Für einen Dienst zum ambulant betreuten Wohnen wählen Sie das Handlungsfeld Wohnen und im zweiten Schritt das Förderprogramm „Wege zum selbstbestimmten Wohnen“ aus. Dort wählen Sie das Instrument „Anschubförderung“, das früher „Starthilfe“ hieß. Für einen Dienst zur betrieblichen Inklusion (früher im Merkblatt Arbeit) wählen Sie dagegen das Handlungsfeld Arbeit und im zweiten Schritt das Förderprogramm „Betriebliche Inklusion“ aus. Auch dort finden Sie die Anschubförderung.

Alle Anträge, die vor dem 01. Januar 2019 eingereicht wurden, werden nach der bisherigen Struktur und den bisherigen Förderkonditionen behandelt. Anträge, die ab dem 01.Januar 2019 beantragt werden, werden nach der neuen Struktur und den neuen Konditionen behandelt. Die Antragsteller, die ihre Anträge im Online-Antragssystem erstellt und bearbeitet haben, aber bis zum 01.Januar 2019 noch nicht eingereicht haben, werden von der Aktion Mensch Geschäftsstelle über DIAS benachrichtigt. Sie können den Antrag dann online selbst in den neuen Bereich und ggf. in ein neues Förderangebot übertragen.