Selbsthilfeförderung: Höhe der Fördermittel pro Versicherten im Jahr 2012 = 0,59 Euro

27.09.2011

Unter Berücksichtigung der prozentualen Veränderung der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV betragen die Fördermittel, die die gesetzlichen Krankenkassen nach § 20c SGB V an die Selbsthilfe ausschütten müssen, ab 2010 nicht mehr 0,57 € sondern 0,59 € pro Versicherten.

Unter Berücksichtigung der prozentualen Veränderung der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV betragen die Fördermittel, die die gesetzlichen Krankenkassen nach § 20c SGB V an die Selbsthilfe ausschütten müssen, ab 2010 nicht mehr 0,57 € sondern 0,59 € pro Versicherten. Rund gerechnet erhöht sich damit das Gesamtfördervolumen um 1.440.000 €.

Für Rückfragen:


Marcel Kabel

Referat Altenhilfe, Gesundheit und Selbsthilfe
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Romy Kauß

Referentin Gesundheit und Selbsthilfe

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