Neue Anträge für die Selbsthilfeförderung 2016

Gesundheit und Selbsthilfe

07.11.2015

Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen können ab sofort wieder Anträge auf Selbsthilfeförderung bei den gesetzlichen Krankenkassen stellen. Ab dem Jahr 2016 übernimmt die Knappschaft die Federführung in der Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfeförderung. Zur Beantragung wurden nun neue Formulare veröffentlicht. Alle Antragsteller werden gebeten, ausschließlich die überarbeiteten neuen Vordrucke zu verwenden

Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen können ab sofort wieder Anträge auf Selbsthilfeförderung bei den gesetzlichen Krankenkassen stellen. Ab dem Jahr 2016 übernimmt die Knappschaft die Federführung in der Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfeförderung. Zur Beantragung wurden nun neue Formulare veröffentlicht. Alle Antragsteller werden gebeten, ausschließlich die überarbeiteten neuen Vordrucke zu verwenden.

Antragsfrist für Selbsthilfekontaktstellen und -organisationen: 31.12.2015

Antragsfrist für Selbsthilfegruppen: 31.01.2016

Für Rückfragen wenden Sie sich gern an:

Romy Kauß

Referentin für Gesundheit und Selbsthilfe
Tel.: 0391 – 62 93 511
Mail: rkauss(at)paritaet-lsa.de

Romy Kauß

Referentin Gesundheit und Selbsthilfe

Telefon   0391 | 62 93 511
Fax        0391 | 62 93 596 511
E-Mail    rkauss(at)paritaet-lsa.de