Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets – Umfrage bei 91 kreisfreien Städten in Deutschland

21.11.2011

Der Deutsche Städtetag hat mit Stand vom 15. Oktober 2011 eine Erhebung zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets durchgeführt und folgende Daten aufbereitet.

Der Deutsche Städtetag hat mit Stand vom 15. Oktober 2011 eine Erhebung zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets durchgeführt und folgende Daten aufbereitet:

  • Für ca. 900.000 leistungsberechtige Kinder und Jugendliche in allen Rechtskreisen (SGB II, SGB XII, Wohngeld/ Kindergeldzuschlag) wurden 761.000 Anträge gestellt. Bezogen auf die Anspruchsberechtigen in den jeweiligen Rechtskreisen bedeutet das:  42,64% der Leistungsberechtigten im SGB II Bezug, 44% der Leistungsberechtigten im SGB XII Bezug und 50,3% im Bereich Wohngeld/ Kindergeldzuschlag.
  • Am häufigsten in Anspruch genommen wird die Mittagsverpflegung, die zweihäufigste Leistungsart ist die Finanzierung von Ausflügen und Klassenfahrten und auf dem dritten Rang werden die Teilhabeleistungen (Mitgliedschaft in Vereinen usw.) angeführt. Besonders zu beachten ist, dass die Inanspruchnahme der Leistungen erheblich variiert. Bei der Mittagsverpflegung z.B. werden je nach Rechtskreis 27,4% bis 21% der Kinder und Jugendlichen erreicht, bei den Klassenfahrten zwischen 23.4% bis 18,8% der leistungsberechtigten jungen Menschen und beim sogenannten Teilhabepaket zwischen 16% und 15.2%. Bei der Schulbeförderung und der Lernförderung sind die Inanspruchnahmen je nach Rechtskreis sehr gering. Im SGB II Bereich nehmen rund 5% die Lernförderung in Anspruch, im SGB XII 7,5% und beim Wohngeld/ Kindergeldzuschlag ca. 3,8% der Leistungsberechtigten.
  • Insgesamt bemängeln die an der Umfrage beteiligten kreisfreien Städte den sehr hohen bürokratischen Aufwand für Behörden, Schulen, Vereine und Caterer.
  • Die Erhöhung der Kapazitäten bei der Schulsozialarbeit ist abhängig von der Anzahl der leistungsberechtigten Kinder und Jugendlichen. In kleineren Städten entstehen projektbezogene Formen der Schulsozialarbeit und in den größeren Städten werden zum Teil erheblich zusätzliche Kapazitäten aufgebaut.

Um den hohen Verwaltungsaufwand in den kommenden Antragszyklen zu verringern, werden Onlineverfahren und Globalantragstellungen diskutiert.

Insgesamt belegen die Zahlen, dass die Gelder im Bildungs- und Teilhabepaket nicht bei den Familien und deren Kinder ankommen. Der PARITÄTISCHE sieht sich mit seiner generellen Kritik bestätigt, dass die im Bildungs- und Teilhabepaket bereitgestellten Mittel in die Infrastruktur der Kinder- und Jugendhilfe fließen sollten und nicht in den Verwaltungsapparaten blockiert werden. Die regionalen Berichterstattungen aus Sachsen-Anhalt belegen in welcher Form die Jobcenter und Sozialämter mit dem Antragswesen überfordert sind und welche langen Procedere im Einzelfall damit verbunden sein können. Unbürokratische Hilfe und soziale Teilhabe gestaltet sich anders!

Die Auszüge der Untersuchung sowie das Protokoll des Runden Tisches BuT entnehmen Sie dem folgenden LINK: http://www.harald-thome.de/media/files/n11-2011-UmsetzungBildungsundTeilhabepaket.pdf

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Siegfried Hutsch

Referat Frühkindliche Bildung, Jugendhilfe, Bundeskoordinator Jugendsozialarbeit

Tel. 0391/ 6293 335
Fax: 0391/ 6293 433
E-Mail: shutsch(at)paritaet-lsa.de

Martin Hoffmann

Referent Frühkindliche Bildung und Jugendhilfe

Telefon   0391 | 62 93 335
Fax         0391 | 62 93 596 335
E-Mail    mhoffmann(at)paritaet-lsa.de