Stellungnahme der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege zum Entwurf des KiFöGs

Frühkindliche Bildung, Kita und Horte

04.09.2018

Zum Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (Kinderförderungsgesetz - KiFöG) hat die LIGA ihre Stellungnahme im Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration eingereicht.

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Die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege setzt sich seit vielen Jahren in ihrer politischen Arbeit unermüdlich für eine Weiterentwicklung der Qualität in Sachsen-Anhalts Kitas und Horten ein. Dabei wurde immer wieder betont, welche Verbesserungen aus unserer Sicht erforderlich sind, um den bereits guten Standard in Kindertageseinrichtungen beizubehalten. Aber wir haben auch stetig darauf verwiesen, an welchen Punkten wir eine erforderliche qualitative Anpassung durch gesetzliche Rahmenbedingungen als unabdingbar sehen. Als LIGA der Freien Wohlfahrtspflege begrüßen wir die aktuellen Auseinandersetzungen mit den Rahmenbedingungen der Kindertagesbetreuung in Sachsen-Anhalt.

Wichtige Schritte denkt der Gesetzesentwurf an – u.a. die Beibehaltung der Leistungs-, Qualitäts- und Entgeltvereinbarungen (LQE) und die transparente Finanzierungssystematik. Grundsätzlich wird auch die Stärkung der Mitbestimmungsrechte der Eltern sowie die Intention der Vereinbarkeit von Familie und Beruf als wichtige Impulse gesehen.

Allerdings bleibt der neue Entwurf des KiFöGs hinter den Erwartungen der LIGA, die Qualität in Kindertageseinrichtungen deutlich zu verbessern, zurück. So wird eine nachhaltige Qualitätsverbesserung in Form einer Erhöhung des Mindestpersonalschlüssels sowie der vollständigen Anerkennung der Ausfallzeiten und der mittelbaren pädagogischen Arbeit mit dieser vorgelegten Entwurfsfassung nicht erreicht. Die geplante Einbeziehung von zehn Ausfalltagen je Vollzeitäquivalent ist nur eine kleine Verbesserung. Die Anerkennung der Ausfallzeiten müsste nun sukzessive auf die realen Zeiten angepasst werden. Hinzu könnte die Qualitätsverbesserung durch die Reduzierung des Ganztagsanspruches auf acht Stunden geradezu erodiert werden.

Dem folgend ist es fraglich, inwieweit das Gesetz dem positiven Anspruch, zu einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu führen, gerecht werden kann, wenn der Ganztagsanspruch für alle (und damit die verlässliche Öffnungszeit) reduziert wird und darüber hinaus keine Rahmenbedingungen für verlängerte Öffnungszeiten über acht Stunden hinaus regelt. Viel mehr wird es sehr schwierig sein, das derzeit sehr gute Öffnungszeitenniveau zu halten. Ferner setzt die Novelle keine dringend erforderlichen Mindeststandards für eine gute Kindertagesbetreuung fest. Kitas und Horte können nach diesem Entwurf nach wie vor und je nach Kassenlage eines Kreises bzw. einer Gemeinde ganz unterschiedlich ausgestattet sein.

Die LIGA der freien Wohlfahrtspflege hat sowohl ihre Erwartungen als auch Vorschläge in der Stellungnahme formuliert. Für weiterführende Gespräche stehen sowohl die LIGA als auch wir als Der Paritätische gern zur Verfügung, um im Interesse der Kinder, ihrer Eltern aber auch der Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen gute Qualität in den Einrichtungen beibehalten und ausbauen können.

 

Martin Hoffmann

Referent Frühkindliche Bildung und Jugendhilfe

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