Novellierung Kinderförderungsgesetz: Chancen- und Teilhabegerechtigkeit aller Kinder im Land sind für uns nicht verhandelbar!

22.05.2018

Am 8. Mai 2018 hat sich der Koalitionsausschuss auf Eckpunkte für die Novellierung des Kinderförderungsgesetzes geeinigt.

Nachdem im vergangenen Jahr bereits gesetzliche Neuregelungen zu den Finanzströmen der Kitafinanzierung verabschiedet wurden, soll es nun mit einer qualitativen Novelle weitergehen.

Denn: Um allen Kindern ein gutes Aufwachsen zu ermöglichen, braucht es in allen Teilen des Landes vergleichbare Voraussetzungen, die dennoch die individuellen Regionalitäten berücksichtigen müssen. Genauso das erwartet der Paritätische vom Kinderförderungsgesetz des Landes. Grundsätzlich ist zu begrüßen, dass sich die Koalition auf gemeinsame Eckpunkte verständigen konnte, und damit nun endlich die wichtige Novelle zur Qualitätsverbesserung der Kindertagesbetreuung einsetzen kann. Grundlagen dafür wurden bereits durch die Novellierung in 2013 und 2017 als auch durch die Evaluation in 2016 geschaffen. Nun gilt, diesen Bestand zu sichern, zu verstetigen und gleichzeitig auch kontinuierlich zu verbessern.

Doch wie viel Qualitätsverbesserung steckt in den Eckpunkten? Die Landesregierung setzt „bei der Novellierung des Kinderförderungsgesetzes auf ein neues, transparenteres Finanzierungssystem, auf einen gleichen Anspruch für alle Kinder auf frühkindliche Bildung sowie bessere Bedingungen für das pädagogische Personal der Kindertageseinrichtungen und eine gute Finanzausstattung der Kommunen. Eltern sollen nur noch für ein Kind in Krippe und Kindergarten Beiträge bezahlen müssen.“ (Eckpunkte der Novellierung des Kinderförderungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 8. Mai 2018)


Konkret heißt das:

  • Die Pro-Kind-Pauschalen werden abgelöst durch Übernahme von 50 Prozent der gesamten Personalkosten für pädagogische Fachkräfte durch das Land.
  • Bis zum Beginn der Schulpflicht hat jedes Kind einen generellen Förderungs- und Betreuungsbedarf von acht Stunden je Betreuungstag bzw. von 40 Stunden je Woche.
  • Unter dem Aspekt der Vereinbarkeit von Familie und Beruf (einschließlich Studium, Ausbildung, Krankheit, Pflege) erhöht sich dieser Anspruch auf 10 Stunden je Tag bzw. 50 Stunden je Woche.
  • In einem ersten Schritt werden 10 Krankentage je Fachkraft angerechnet.
  • Elternbeiträge sollen nur noch für das jüngste Kind in Krippe und Kindergarten entrichtet werden.


Und außerdem sollen:

  • die Gemeinden in ihrer Rolle bei den LEQ-Verhandlungen gestärkt werden
  • die Elternvertretungen mehr Mitbestimmungsrechte bekommen
  • die staatlich geprüften Fachkräfte für Kindertageseinrichtungen als pädagogische Fachkräfte anerkannt werden
  • die Kosten der Kitaverpflegung auf die unmittelbaren Kosten für Eltern begrenzt werden
  • die Betreuungsverträge stundengenau gestaffelt werden
  • Kindertageseinrichtungen in Vierteln mit besonderen Entwicklungsbedarfen eine spezielle Förderung erhalten.
  • die Horte in das Schulgesetz überführt werden.

Für uns als Paritätischer steht fest: Chancen- und Teilhabegerechtigkeit aller Kinder im Land sind für uns nicht verhandelbar! Die Novellierung muss gewährleisten, dass allen Kindern im Land unabhängig von ihren Familien dieselben Zugangswege zu allen frühkindlichen Bildungsangeboten im selben Umfang zur Verfügung stehen. Deswegen werden wir unsere Forderung nach einer Ganztagsbetreuung, die für alle Kinder wie bisher 10 Stunden am Tag beinhaltet, weiterhin festhalten. Denn nur dann gibt es Chancengerechtigkeit. Aber auch der Blick auf die Erzieher*innen ist ein wichtiger. In der derzeitigen Fachkraft-Kind-Relation sind Krankentage, Urlaub, Fortbildung unberücksichtigt. Die Kolleg*innen fallen also ersatzlos aus. Mit der Anerkennung von 10 Krankentagen pro Fachkraft ist ein erster Schritt in die richtige Richtung getan. Weitere Schritte hier sind unerlässlich. Denn zählt man den durchschnittlichen Wert der Kranktage im Land (21 Tage), 29 Urlaubstage und 5 Tage Fortbildung zusammen, dann braucht es für die Fachkraft mehr als fünf Mal so viele Anrechnungstage. Unberücksichtigt sind dabei mittelbare pädagogische Arbeiten nach wie vor.
Der Paritätische begrüßt, dass die regional stark unterschiedlichen Interpretationsräume der Kosten der Verpflegung mit dem neuen Gesetz geklärt werden können. Endlich werden Eltern in allen Regionen einheitlich nur noch für die unmittelbaren Kosten des Essens in Kindertageseinrichtungen aufkommen. Verdeckte Nebenkosten finden hier keinen Platz mehr. Auch erachten wir es als positiv, die Rolle der Elternvertretungen zu stärken und diese stärker in den Alltag der Kindertageseinrichtungen einzubeziehen. Sind Eltern doch nicht nur Partner*innen ihrer Kinder, sondern auch der Erzieher*innen. Ob es hier jedoch hilfreich ist, dass Elternvertretungen wie von der Landesregierung vorgeschlagen, über die Vorlage einer Gesundmeldung entscheiden sollen, darf angezweifelt werden. Beteiligungskompetenz der Eltern sehen wir stärker im Kitaalltag verwurzelt. 
Finanzierungsströme, Finanzierungsbeteiligte und Transparenz der Finanzierung gelingt nur, wenn es klare Regelungen der Zuständigkeiten gibt. Für uns als Paritätischer heißt das „Finanzierung aus einer Hand“. Die sogenannte Hochzonung, die auch mit dem Urteil aus dem November 2017 vom BVG bestätigt wurde, erachten wir als richtige Maßgabe bei den Verhandlungen. Der Landkreis ist verantwortlich für die Jugendhilfeplanung, und damit für die Bedarfsplanung. Damit entbindet sich jede weitere Überlegung, hier nicht auch die Finanzplanung also die LEQ-Verhandlungen zu belassen. Gemeinden würden darüber hinaus nicht weiterhin in der Doppelrolle als Verhandler und gleichzeitig selbst Träger von Einrichtungen sein, und damit einen wesentlichen Interessenskonflikt schmälern.

Die vorgelegten Eckpunkte zeigen überwiegend, dass durch die Landesregierung Bedarfe sowohl von Kindern und Eltern als auch von Erzieher*innen und Einrichtungen erkannt sind. Die Eckpunkte sind aber nur ein erster Schritt, dem zwingend weitere folgen müssen. Der Gesetzesentwurf wird sicherlich noch vor der Sommerpause in den Landtag eingebracht werden. Und als Paritätischer werden wir dazu entsprechend uns äußern.

Die Eckpunkte der Landesregierung finden Sie hier: Eckpunkte Kinderförderungsgesetz

Martin Hoffmann

Referent Frühkindliche Bildung und Jugendhilfe

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