LIGA-Pressegespräch zur KiFöG-Novellierung am 2. November 2017

Frühkindliche Bildung, Kita und Horte

07.11.2017

Im Rahmen der KiFöG-Novellierung und der aktuellen politischen Diskussionen haben die Spitzenverbände der Wohlfahrtspflege als Träger von über 40 Prozent der Kindertageseinrichtungen im Land Sachsen-Anhalt ihre Position zur Novellierung formuliert und am 2. November 2017 in einem Pressegespräch der Öffentlichkeit vorgestellt.

Im Rahmen der KiFöG-Novellierung und der aktuellen politischen Diskussionen haben die Spitzenverbände der Wohlfahrtspflege als Träger von über 40 Prozent der Kindertageseinrichtungen im Land Sachsen-Anhalt ihre Position zur Novellierung formuliert und am 2. November 2017 in einem Pressegespräch der Öffentlichkeit vorgestellt. Dabei ging der Vorstand vorerst auf die aktuelle Landtagsdebatte ein.

Zur Landtagssitzung am 26. Oktober 2017 wurde durch die Landesregierung das vierte Gesetz zur Änderung des KiFöG eingebracht. Dieses nimmt vor allem die Anpassung der Landespauschalen in den Fokus. Basis dafür bildet der aktuell vorliegende Evaluationsbericht. Die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege begrüßt, dass der Bericht ebenso wie die LIGA zu der Auffassung kommt, dass sich die prospektiven Kostenverhandlungen nach dem SGB VIII – dem Kinder- und Jugendhilfegesetz – als Finanzierungssystem bewährt haben.

Dies gilt es nun fortzusetzen. Dem Evaluationsbericht folgend kann durch das Entgeltsystem „…die Finanzierung der Kinderförderung nach § 22 ff. SGB VIII i. V. m. dem Kinderförderungsgesetz mit der bestmöglichen Passgenauigkeit umgesetzt werden. Sie ist das am besten geeignete Finanzie-rungssystem für die Erfüllung von sozialrechtlichen Rechts-ansprüchen“. Die Systematik der Entgeltfinanzierung, wie vom Gesetz vorgesehen, bietet eine hohe Transparenz. Durch die „Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsvereinbarungen“ werden den ver-einbarten Leistungen und Qualitätsmerkmalen die entsprechenden Kosten zugeordnet. Da-mit wird die Qualität der Kindertagesbetreuung gesichert und erstmals mess- und kontrollierbar gemacht. „Die geltenden rechtlichen Grundlagen der Finanzierung bieten eine stabile Säule, den Alltag in Kindertageseinrichtungen eng an den Bildungserfordernissen auszugestalten. Dabei ist die Verhandlungsbasis zwischen Träger und Landkreis zu stärken. Unter der Maßgabe „alles aus einer Hand“ sehen wir den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe als Ver-handlungsverantwortlichen, der die Verhandlungen gemäß § 78 b - g SGB VIII mit den Trägern von Kindertageseinrichtungen (freie und kommunale Träger) führt. Somit kann auch der Doppelrolle der Gemeinden als Einrichtungsträger und gleichzeitig Kostenträger entgegengewirkt werden“, erläutert der Vorsitzende der LIGA Klaus Skalitz. Aber auch Veränderungen in den Rahmenbedingungen durch gestiegene Betreuungsum-fänge und tarifgerechte Entlohnung der Fachkräfte machen eine Anpassung an die echten Bedarfe unabdingbar. Mit den im Gesetzentwurf vorgesehenen Erhöhungen der Landespauschalen kann diesen veränderten Bedingungen Rechnung getragen und somit die Gemeinden entlastet werden.

In diesem Zusammenhang ist vorgesehen, dass die Höhe des gemeindlichen Anteils nicht mehr seitens des Landes vorgegeben wird. Bisher teilten sich Gemeinden und Eltern die Differenz zu den Platzkosten mit mindestens 50 Prozent Kostenübernahme durch die Ge-meinde und maximal 50 Prozent durch Elternbeiträge. Dem Entwurf folgend, entscheiden die Gemeinden nun selbst über die Höhe ihres Anteils. Dies darf aber nicht zu Steigerungen der Elternbeiträge führen. Die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege plädiert dafür, perspektivisch die Elternbeiträge bis hin zur Beitragsfreiheit abzusenken. „Elternbeiträge müssen so-zial verträglich sein“, fordert Frau Dr. Gabriele Girke, Vorstandsmitglied der LIGA. Die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege spricht sich deutlich für eine Deckelung der Elternbeiträge in Höhe von max. zwei Drittel des Kindergeldes des ers-ten Kindes aus. Das wären aktuell 128,00 Euro für einen Platz in einer Kindertageseinrichtung im Monat. In eine Geschwis-terregelung sind darüber hinaus alle im Familienhaushalt le-benden Kinder unter 18 Jahren einzubeziehen. Insbesondere weist die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege da-rauf hin, dass aktuell nur eine „kleine erste Novelle“ diskutiert wird und damit die Priorität auf das Finanzierungsverfahren gesetzt wird. Neben der Diskussion um ein transparentes Finanzierungssystem darf aber die Diskussion über die Qualität und die Rahmenbedingungen in den Kindertageseinrichtun-gen in Sachsen-Anhalt nicht zu kurz kommen. Die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege wird sich daher weiterhin in die politische Diskussion einbringen und einsetzen für:

  • eine Kostenbremse bei den Kostenbeiträgen für Eltern,
  • mehr Zeit für die Vor- und Nachbereitung des Betreuungsalltags,
  • die Berücksichtigung der Ausfallzeiten beim pädagogischen Fachpersonal für Krankheit, Urlaub und Fort- und Weiterbildung,
  • mehr Zeit für Leitungsaufgaben,
  • Fachberatung und ein Qualitätsmanagement in den Einrichtungen.

Für Nachfragen rufen Sie gern an:

Manuela Knabe-Ostheeren

Geschäftsführerin der LIGA
Tel.: 0391 56807-10
Email: info(at)liga-fw-lsa.de
www.liga-fw-lsa.de

Martin Hoffmann

Referent Frühkindliche Bildung und Jugendhilfe

Telefon   0391 | 62 93 335
Fax         0391 | 62 93 596 335
E-Mail    mhoffmann(at)paritaet-lsa.de