LIGA-Position zur KiFöG-Novellierung im Land Sachsen-Anhalt

Frühkindliche Bildung, Kita und Horte

07.11.2017

Kindertageseinrichtungen unterstützen die Kinder in frühen Lebensphasen in ihrer Entwicklung und leisten einen Beitrag zur Stärkung der Erziehungskompetenzen von Eltern.

Magdeburg, 12.09.2017

Jedes Kind ist wichtig und wertvoll!

Kindertageseinrichtungen unterstützen die Kinder in frühen Lebensphasen in ihrer Entwicklung und leisten einen Beitrag zur Stärkung der Erziehungskompetenzen von Eltern. Damit alle Kinder in Sachsen-Anhalt und deren Familien ihren Anspruch auf Teilhabe und Chancengerechtigkeit wahrnehmen können, müssen die Rahmenbedingungen in den Kindertageseinrichtungen dringend verbessert werden. Dazu gehört auch die Verbesserung der Personalschlüssel. Diese sollten sich an den Empfehlungen der Bund-Länder-Konfe-renz (Krippe 1:4, Kindergarten 1:9, Hort 1:15) anlehnen. 
Das Land will eine gute Qualität in der Bildung, Betreuung und Erziehung in den Kinderta-geseinrichtungen. Das wird deutlich durch die Verbindlichkeit des Bildungsprogramms „bildung: elementar“ (gemäß § 5 Abs. 3 KiFöG LSA i. V. m. Verordnung zum Inhalt des Bil-dungsprogramms „bildung: elementar – Bildung von Anfang an“) und der Verankerung eines Qualitätsmanagementsystems für Kindertageseinrichtungen (gemäß § 5 Abs. 3 KiFöG LSA).

Aber um allen Kindern in den Kindertageseinrichtungen eine altersgerechte, ansprechende Bildung und gute Qualität in der Betreuung kontinuierlich vorhalten zu können, müssen vor allem unsere pädagogischen Fachkräfte entlastet werden. Für die LIGA ist daher eine Verbesserung folgender Parameter im KiFöG unerlässlich: 

*Leitung braucht Zeit*

Die Leitungskräfte in den Kindertageseinrichtungen haben eine verantwortungsvolle Aufgabe. Neben der stetigen Weiterentwicklung der Einrichtung, den konzeptionellen Planun-gen und der Personalführung haben sie Verantwortung für das Budget der Einrichtung und sind oftmals erste Kontaktpersonen für Eltern von der Platzbeantragung bis hin zu Krisen-situationen. Zur Erfüllung ihrer vielfältigen Aufgaben brauchen Leitungskräfte Zeit. Aus Sicht der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege ist eine Vollzeitfreistellung der Leitung auf 100 Kinder (1:100) zwingend erforderlich. Dieser Freistellungsumfang für Leitungstätigkeiten wird in anderen Bundesländern (z. B. Thüringen) schon seit langem umgesetzt und hat sich dort bewährt. Leitungskräfte in Sachsen-Anhalt schlüsseln bereits im Rahmen der Leistungs-, Qualitäts-entwicklungs- und Entgeltvereinbarungen ihre Leitungstätigkeiten und die hierfür anfallen-den Zeitanteile auf. Dort wird deutlich, welchen zeitlichen Umfang sie benötigen. Hier gilt es nun, dringend die Gesetzesgrundlage der Praxis anzupassen. 

*Frühkindliche Bildung braucht Vorbereitungszeit* 
Bildung will geplant und vorbereitet sein. Die tägliche Herausforderung der pädagogischen Fachkräfte ist es, die Kinder in ihrer Entwicklung zu unterstützen und dabei, sowohl die Förderung des Kindeswohls als auch die gesellschaftlichen Prozesse, im Blick zu behalten. Hierzu fallen Aufgaben an, die nicht direkt am Kind erfolgen. Dazu zählen unter anderem die Vorbereitung der Bildungsarbeit, die Dokumentation, Teambesprechungen, Bildungsziele und Elterngespräche. Um die Qualität von „bildung: elementar“ (gemäß § 5 Abs. 3 KiFöG LSA) umzusetzen, brauchen Erzieher*innen mindestens fünf Stunden je Vollzeitkraft in der Woche für diese Vor- und Nachbereitungszeit. Die Berücksichtigung von fünf Stunden für mittelbare pädagogische Tätigkeiten pro Woche und Vollzeitkraft sind mit der Novellierung im Personalschlüssel abzubilden. Diese Zeiten wurden in Sachsen-Anhalt bisher nicht in der Berechnung der Fachkraft-Kind-Relation berücksichtigt, obwohl verschiedene Experten (z. B. Martin Cramer) und Studien (z. B. Länderreport
frühkindliche Bildungssysteme 2008 der Bertelsmann Stiftung) immer wieder die Kalkulation von 25 % Arbeitszeit, die nicht direkt am Kind erfolgt, fordern.

*Ausfallzeiten sind planbar*
Der derzeitige Personalschlüssel berücksichtigt weder Krankheit und Urlaub, noch Fort- und Weiterbildungen, zu denen die pädagogischen Fachkräfte verpflichtet sind. Jede Krankheit, jeder Urlaub und jede Fort- und Weiterbildung ist eine Mehrbelastung für die anderen pädagogischen Fachkräfte in den Einrichtungen. Angesichts der Tatsache, dass Sachsen-Anhalts Personalschlüssel zu den schlechtesten in Deutschland gehört und deutlich unter den bundesdeutschen Empfehlungen liegt, ist es erforderlich, diese berechtigten und gesetzlich verankerten Ansprüche im Personalschlüssel zu berücksichtigen. Damit wird die Personalsituation in den Kindertageseinrichtungen deutlich verbessert. Denn Ausfallzeiten des Personals dürfen nicht zu Lasten der Kinder gehen. Angemessen für diese planbaren Ausfallzeiten sind fünf Stunden je Vollzeitkraft in der Woche. Die Berücksichtigung von fünf Stunden für planbare Ausfallzeiten pro Woche und Vollzeitkraft sind mit der Novellierung im Personalschlüssel abzubilden.

*Qualität und Zeit durch Fachberatung*
Angesichts der Fülle an Gesetzesänderungen und an neuen, auch gesellschaftlichen, Anforderungen in den Kindertageseinrichtungen, wie die Familienförderung, Bildungsförderung, Sprachförderung, Inklusion und Integration, braucht es ein Unterstützungssystem für Kindertageseinrichtungen in Form von Fachberatung. Fachberatungen können die Erzieher*innen unterstützen, Erziehung und Bildung in die Praxis umzusetzen. Sie erkennen neue Trends und Bildungsziele, reflektieren aber auch pädagogisches Handeln und bieten Fort- und Weiterbildung. Der Anspruch auf Fachberatung lässt sich aus dem achten Sozialgesetzbuch ableiten, dennoch gibt es in Sachsen-Anhalt keine rechtsverbindliche Regelung und Finanzierung. Die LIGA fordert Fachberatung, die vom Einrichtungsträger frei wählbar ist, festzuschreiben. Dabei ist eine Vollzeitstelle Fachberatung auf 1.200 Kinder angemessen.

*Qualitätsmanagement fortführen*
Ein gutes Qualitätsmanagement wirkt sich auf die Zufriedenheit aller Beteiligten in der Kita aus. Es gestaltet die pädagogischen Angebote bildungsbewusster und schärft den Blick der Erzieher*innen für ihr pädagogisches Handeln. Die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems (gemäß § 5 Abs. 3 KiFöG LSA) hat sich in der Praxis bewährt, um die Qualität der pädagogischen Arbeit regelmäßig zu reflektieren und ggf. neu zu justieren. Aus diesem Grund fordern wir die Beibehaltung eines durch den Träger frei zu wählenden Qualitätsmanagementsystems. LIGA-Position zur KiFöG-Novellierung im Land Sachsen-Anhalt

*Kostenbremse für Eltern*
Bildung muss im frühkindlichen Bereich kostenfrei werden. Der Weg zur Beitragsfreiheit kann nur stufenweise erfolgen. Als ersten Schritt fordert die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege im Land Sachsen-Anhalt eine Beschränkung des Elternbeitrages auf max. 2/3 des Kindergeldes des ersten Kindes. In die Geschwisterregelung sind darüber hinaus alle kindergeldberechtigten Kinder des Haushalts einzubeziehen. Durch kostenfreie Bildung bzw. die Deckelung des Kostenbeitrags für Eltern auf max. 2/3 des Kindergeldes zahlen alle Eltern in Sachsen-Anhalt einen vergleichbaren Kostenbeitrag der unabhängig von der fiskalischen Lage ihrer Wohnortgemeinde errechnet wird. Kosten, die durch hauswirtschaftliche Tätigkeiten in den Einrichtungen, wie die Bereitstellung des Essens, entstehen, müssen für alle Kinder kostenfrei sein. Damit wird eine Stigmatisierung und Zuweisung zu bestimmten sozialen Schichten vermieden.

*Finanzierungssystematik beibehalten*
Die geltenden rechtlichen Grundlagen der Finanzierung (§ 78 a - g SGB VIII) bieten eine stabile Säule, den Alltag in Kindertageseinrichtungen eng an den Bildungserfordernissen auszugestalten. Dabei ist die Verhandlungsbasis zwischen Träger und Landkreis zu stärken. Unter der Maßgabe, dass alles aus einer Hand finanziert werden soll, sehen wir den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe als Verhandlungsverantwortlichen, der die Verhandlungen gemäß § 78 b - e SGB VIII mit den Trägern von Kindertageseinrichtungen (freie und kommunale Träger) führt. Somit kann auch der Doppelrolle der Gemeinden als Einrichtungs- und Kostenträger entgegengewirkt werden. Die aktuell geltende rechtliche Grundlage einer prospektiven Kostenverhandlung gemäß §78 a - g SGB VIII hat sich als Finanzierungssystem bewährt und muss zwingend beibehalten werden. Darüber hinaus sehen wir mehr denn je den Bund in der Pflicht, sich finanziell zu beteiligen.

Für Nachfragen rufen Sie gern an:

Manuela Knabe-Ostheeren

Geschäftsführerin der LIGA
Tel.: 0391 56807-10
Email: info(at)liga-fw-lsa.de
www.liga-fw-lsa.de

Martin Hoffmann

Referent Frühkindliche Bildung und Jugendhilfe

Telefon   0391 | 62 93 335
Fax         0391 | 62 93 596 335
E-Mail    mhoffmann(at)paritaet-lsa.de