Kinderarmut: Nicht einmal 15 Prozent der 6- bis unter 15-Jährigen profitieren von Teilhabeleistungen

Hilfen zur Erziehung Frühkindliche Bildung, Kita und Horte

18.09.2018

Die Leistungen für benachteiligte Kinder und Jugendliche seien in ihrer Höhe unzureichend und in der bestehenden Form schlicht nicht geeignet, Kinderarmut zu bekämpfen, Teilhabe zu ermöglichen und Bildungsgerechtigkeit sicherzustellen, kritisieren der Paritätische Wohlfahrtsverband und der Deutsche Kinderschutzbund. Nach einer aktuellen Expertise der Paritätischen Forschungsstelle profitieren nur weniger als 15 Prozent der Schülerinnen und Schüler unter 15 Jahren im Hartz-IV-Bezug von den sogenannten „soziokulturellen Teilhabeleistungen“.

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Die Leistungsart sieht eine monatliche Förderung von zehn Euro pro Kind für beispielsweise Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen oder Musikunterreicht vor und war 2011 neu eingeführt worden. Anlass war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das festgestellt hatte, dass Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche über die regulären Regelsätze in Hartz IV nicht angemessen abgesichert sind. Der Paritätische Wohlfahrtsverband und der Deutsche Kinderschutzbund Bundesverband sehen in den Ergebnissen der Studie den Beleg für das Scheitern des damals geschnürten „Bildungs- und Teilhabepaketes“ und fordern eine Totalreform. Notwendig sei die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Angebote der Jugendarbeit im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) und die Einführung einer existenzsichernden, einkommensabhängigen Kindergrundsicherung.

„Das Bildungs- und Teilhabepaket ist gefloppt, geht komplett an der Lebensrealität Heranwachsender und den Strukturen vor Ort vorbei und läuft in der Praxis ins Leere“, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Die soziokulturellen Leistungen kommen laut Expertise bei der großen Mehrheit der grundsätzlich leistungsberechtigten Kinder und Jugendlichen zwischen sechs und 15 Jahren nicht an. Die Studie belegt deutliche regionale Unterschiede, insgesamt sei aber in einem Großteil der Kommunen die durchschnittliche Quote bewilligter Anträge und festgestellter Ansprüche „niederschmetternd gering“. Statt auf ein bürokratisches Konzept zu bauen, das Familien verärgert und die kommunale Verwaltung und Leistungsanbieter belastet, brauche es daher einen Rechtsanspruch auf Angebote der Kinder- und Jugendarbeit, so die gemeinsame Forderung von DKSB und Paritätischem Wohlfahrtsverband. „Teilhabechancen dürfen nicht von der Herkunft abhängen. Es geht darum, Angebote für alle Kinder und Jugendlichen zu schaffen, die sie in ihrer Entwicklung fördern“, so Schneider.

„Das Bildungs- und Teilhabepaket stigmatisiert Kinder, weil es sie immer wieder dazu zwingt, sich in Schule und Freizeit als arm zu outen“, warnt DKSB-Präsident Heinz Hilgers. „Hinzu kommt, dass die einzelnen Leistungen in ihrer Höhe bereits bei der Einführung nicht ausreichend waren und seitdem nie erhöht wurden.“ Das werde insbesondere am Beispiel des Schulbedarfes deutlich: „Eine Schulerstausstattung, die wir auf der Grundlage von Informationsblättern von Schulen zusammengestellt haben, kostet mehr als doppelt so viel als vom Bildungs- und Teilhabepaket vorgesehen“, betont Hilgers.

 

In Sachsen-Anhalt profitiert sogar nur jeder zehnte junge Mensch von der soziokulturellen Teilhabeleistung

Für Sachsen-Anhalt liegen die Zahlen sogar noch unter dem Bundesschnitt. Nur einer von zehn jungen Menschen in Familien mit SGB II-Bezug, erhält Anspruch auf Teilhabeleistungen. „Es ist ein Armutszeugnis für Sachsen-Anhalt, wenn neun von zehn jungen Menschen aufgrund ihrer Herkunft der Zugang zu kulturellen und sportlichen Angeboten in ihrer Freizeit verwehrt wird. Zu einem menschenwürdigen Aufwachsen gehört auch die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben“, so Nicole Anger, Referentin für frühkindliche Bildung und Jugendhilfe beim Paritätischen Landesverband Sachsen-Anhalt. Die soziokulturellen Teilhabeleistungen zielen darauf ab, Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft wie Vereinen und sonstigen Aktivitäten zu ermöglichen. Die primäre Zielgruppe dieser Leistung sind Kinder und Heranwachsende.

Im Land Sachsen-Anhalt wird nach der Expertise des Paritätischen deutlich, dass es starke regionale Unterschiede gibt. So hat im Jerichower Land fast jeder Fünfte der anspruchsberechtigten Kinder und Jugendlichen die Möglichkeit, den soziokulturellen Teilhabeanspruch zu nutzen, im Altmarkkreis Salzwedel jedoch nur jeder Zwanzigste. „Es kann doch nicht vom Zufallsglück des Wohnortes abhängig sein, ob und welche Ressourcen einem jungen Menschen für seine Entwicklung zur Verfügung stehen. Wir dürfen kein Kind zurücklassen, egal ob es in der Altmark, im Burgenlandkreis oder in Magdeburg lebt. Jedes Kind, jede*r Jugendliche ist gleich wert“ fordert Nicole Anger.

Martin Hoffmann

Referent Frühkindliche Bildung und Jugendhilfe

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