Gefährdungseinschätzungen nach § 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung SGB VIII 2012 und 2013

Hilfen zur Erziehung Frühkindliche Bildung, Kita und Horte

17.10.2014

Das Statistische Bundesamt erhebt und veröffentlicht seit 2012 die Gefährdungseinschätzungen nach § 8a Schutzauftrag bei Kindeswohl­gefährdung SGB VIII für das Bundesgebiet und differenziert die Zahlen nach verschiedenen Kategorien und Bundesländern

Das Statistische Bundesamt erhebt und veröffentlicht seit 2012 die Gefährdungseinschätzungen nach § 8a Schutzauftrag bei Kindeswohl­gefährdung SGB VIII für das Bundesgebiet und differenziert die Zahlen nach verschiedenen Kategorien und Bundesländern. Im Vergleich von 2012 zu 2013 wird bundesweit ein Zuwachs an Gefährdungseinschätzungen von 8,5% verzeichnet. Von den fast 116.000 Einschätzungen wurden ca. 17.000 als „akute Kindeswohlgefährdung“ und bei 21.000 eine „latente Kindeswohlgefährdung“ eingeschätzt. Dabei ist zu beachten, dass „akut“ als eine eindeutige und „latent“ als eine nicht auszuschließende Kindeswohlgefährdung definiert wird. Beide Zahlenwerte haben sich im Bundesgebiet zum Vorjahr kaum verändert. Bei 77.000 Fällen (ca. 66%) wurde eine Kindeswohlgefährdung ausgeschlossen, aber in fast jedem zweiten Verfahren dazu ein Hilfe- und Unterstützungsbedarf des Jugendamtes festgestellt. Dies ist eine Steigerung um 13% zum Vorjahr (68.000 Fälle 2012). In ca. 34% der Fälle (akute und latente KWG-Einschätzungen) werden Hilfen und Maßnahmen eingeleitet.

In vier Kategorien – Vernachlässigung, psychische Misshandlung, körperliche Misshandlung und sexuelle Gewalt – werden die Erscheinungsformen eingeordnet. Bei akuten und latenten Vorfällen wurden insgesamt 65% Vernachlässigung, 26% psychische Misshandlung, 23% körperliche Misshandlung und 5% Anzeichen für sexuelle Gewalt angenommen.

Bezogen auf die Altersverteilung haben 25% der Kinder, für das ein Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung durchgeführt wurde, das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet. Diese stellten die größte Gruppe dar. Insgesamt sind 67% der Kinder bis 9 Jahre alt, bei denen eine Gefährdungseinschätzung vorgenommen wurde.

Am meisten haben die Polizei, Gerichte und Staatsanwaltschaften (22.500 Verfahren = 19%) die Jugendämter auf mögliche Kindeswohlgefährdungen aufmerksam gemacht. Während ca. 16.000 Verfahren (14%) durch Hinweise von Bekannten oder Nachbarn und in 12% Schulen oder Kindertagesstätten (14.000 Fälle) Hinweise an die Jugendämter abgaben. 11% der Meldungen waren anonym.

Tabelle 1

Gefährdungseinschätzungen nach § 8a SGB VIII (2013) Bundesgebiet

 

 

Anzahl

%

Insgesamt

115.687

 

Akute KWG*

17.211

ca. 15%

Latente KWG

21.411

ca. 19%

k.KWG aber Hilfe erf.**

37.848

ca. 33%

k.KWG k. weitere Hilfe***

39.217

ca.34%

Kindeswohlgefährdung (*)

Keine Kindeswohlgefährdung erkennbar, aber Hilfe für das Kind oder die Familie erforderlich (**)

Keine Kindeswohlgefährdung erkennbar und keine weitere Hilfe erforderlich (***)

Quelle: Statistisches Bundesamt. Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe. Gefährdungseinschätzungen nach § 8a Absatz 1 SGB VIII. 2013. Eigene Berechnungen

 

Tabelle 2

Gefährdungseinschätzungen nach § 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung SGB VIII
Sachsen-Anhalt 2012/2013 im Vergleich

 

 

2012 LSA

2013 LSA

Veränd. %

Insgesamt

2315

2438

+ 5%

Akute KWG*

374

374

-

Latente KWG

339

331

-       2,5%

k.KWG aber Hilfe erf.**

703

788

 + 12%

k.KWG k. weitere Hilfe***

899

945

+ 5,2 %

(*), (**), (***) siehe Tabelle 1

Quelle: Statistisches Bundesamt. Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe. Gefährdungseinschätzungen nach § 8a Absatz 1 SGB VIII. 2012 und 2013. Eigene Berechnungen

In Sachsen-Anhalt können im Vergleich von 2012 zu 2013 relativ konstante Zahlen im Bereich der akuten und latenten Formen der Kindeswohlgefährdung konstatiert werden. Entscheidend ist der Zuwachs an Meldeverfahren aus denen sich für die Jugendämter weitere Hilfe- und Unterstützungsbedarfe ergaben. Im Gegensatz zum Jahr 2012 wurden 2013 12% mehr Hilfen bzw. Unterstützung eingeleitet.

Tabelle 3

Gefährdungseinschätzungen nach § 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung SGB VIII
Sachsen-Anhalt 2013

 

 

2013 LSA
absolut

%

Insgesamt

2438

 

Akute KWG*

374

ca. 15%

Latente KWG

331

ca. 13%

k.KWG aber Hilfe erf.**

788

ca. 32%

k.KWG k. weitere Hilfe***

945

ca. 39%

(*), (**), (***) siehe Tabelle 1

 

Quelle: Statistisches Bundesamt. Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe. Gefährdungseinschätzungen nach § 8a Absatz 1 SGB VIII. 2013. Eigene Berechnungen

Tabelle 1 und 3 zeigen, dass Sachsen-Anhalt im Vergleich zum Bundesgebiet in der Kategorie der akuten Kindeswohlgefährdungen gleiche und bei der latenten Form der Einschätzungen weniger Fallzahlen zu verzeichnen hat. Besonders markant im Verhältnis zum Bundestrend sind die Verfahren bei denen weder eine Kindeswohlgefährdung eingeschätzt noch ein Hilfebedarf durch das Jugendamt erforderlich erschien. Mit 39% der gesamten Meldungen ist der Wert um 5% höher als im Bundesgebiet.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Siegfried Hutsch

Referat Frühkindliche Bildung, Jugendhilfe, Bundeskoordinator Jugendsozialarbeit

Tel. 0391/ 6293 335
Fax: 0391/ 6293 433
E-Mail: shutsch(at)paritaet-lsa.de

Martin Hoffmann

Referent Frühkindliche Bildung und Jugendhilfe

Telefon   0391 | 62 93 335
Fax         0391 | 62 93 596 335
E-Mail    mhoffmann(at)paritaet-lsa.de