Auf die Kleinen kommt es an - Paritätischer legt Standards zur frühkindlichen Bildung fest

Frühkindliche Bildung, Kita und Horte

10.10.2012

„Das ist der Paritätische in seiner schillerndsten Form“, strahlt Siegfried Hutsch, Referent für Frühkindliche Bildung und Jugendhilfe beim Paritätischen Sachsen-Anhalt.

„Das ist der PARITÄTISCHE in seiner schillerndsten Form“, strahlt Siegfried Hutsch, Referent für Frühkindliche Bildung und Jugendhilfe beim PARITÄTISCHEN Sachsen-Anhalt. Der Grund für seine Freude: Das Qualitätshandbuch „Frühkindliche Bildung, Kindertagesstätten und Horte“ ist. 51 Einrichtungen von der Altmark bis zum Burgenlandkreis verpflichten sich fortan diesen Leitlinien, die ihnen als Orientierung dienen sollen. Ein enormer Pluspunkt des Wegweisers ist die praxisnahe Entstehung. Knapp zwei Jahre hat die Qualitätsgemeinschaft, Vertreter verschiedener Einrichtungen unter dem Dachverband des PARIÄTISCHEN aus ganz Sachsen-Anhalt, an den Richtlinien gearbeitet. Mehrmals im Jahr trafen sich die Mitglieder der Arbeitsgruppe, um über die verschiedenen Inhalte zu debattieren. „Frühkindliche Bildung heißt für uns nicht nur Betreuung, sondern vor allem die Entwicklung der Kinder zu unterstützen“, betont Siegfried Hutsch.

In 18 Leitfäden konzentriert sich das Qualitätshandbuch unter anderem auf fachliche Inhalte wie die Eingewöhnungszeit der Kinder, die Beobachtung und Dokumentation, den Übergang von der Kita in die Schule oder die Beteiligung der Eltern. Aber auch Themen wie die Einarbeitung von neuen Mitarbeitern, Personalentwicklung, der Entwicklung eines Leitbildes oder der Bedarfsentwicklung werden behandelt. Mit dem Qualitätshandbuch, deren Inhalte fortlaufend aktualisiert werden, sind fachliche Leitlinien, gesetzliche Anforderungen und Managementaufgaben miteinander verbunden worden. Alle zwei Jahren soll die Einhaltung der Standards in den Einrichtungen überprüft werden.

Zum Hintergrund: Das Qualitätshandbuch orientiert sich nach den neuen Anforderungen des am 1. Januar 2012 in Kraft getretenen Bundeskinderschutzgesetztes. Darin ist zum Beispiel festgeschrieben, dass eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung nunmehr in allen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe Pflicht ist.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Siegfried Hutsch

Referat Frühkindliche Bildung, Jugendhilfe, Bundeskoordinator Jugendsozialarbeit

Tel. 0391/ 6293 335
Fax: 0391/ 6293 433
E-Mail: shutsch(at)paritaet-lsa.de

Martin Hoffmann

Referent Frühkindliche Bildung und Jugendhilfe

Telefon   0391 | 62 93 335
Fax         0391 | 62 93 596 335
E-Mail    mhoffmann(at)paritaet-lsa.de