Überarbeitung der Förderkriterien „Soziale Maßnahmen“

03.09.2018

Die Förderkriterien "Soziale Maßnahmen" weisen keine Förderobergrenze mehr aus, allerdings ist die Förderung auf maximal drei Jahre begrenzt. Sie gilt für alle sozialen Maßnahmen/Projekte und ist die sog. "Basiskriterie". Dieser Kriterie sind drei weitere Förderkriterien unterstellt: Onlineberatung, Quartiersentwicklung sowie Kinder, Jugendliche und Erziehung in der Familie.

Bereits im vergangenen Jahr hat das Deutsche Hilfswerk eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die die Aufgabe hat, die Förderkriterien zu überarbeiten, weiterzuentwickeln, zu entschlacken und die Vorgaben der Stiftung insgesamt auf einander abzustimmen.

Die Förderkriterien "Soziale Maßnahmen" weisen keine Förderobergrenze mehr aus, allerdings ist die Förderung auf maximal drei Jahre begrenzt. Sie gilt für alle sozialen Maßnahmen/Projekte und ist die sog. "Basiskriterie". Dieser Kriterie sind drei weitere Förderkriterien unterstellt: Onlineberatung, Quartiersentwicklung sowie Kinder, Jugendliche und Erziehung in der Familie.  
Eine maximale Höhe des Zuschusses wird nicht durch die Basiskriterie „Soziale Maßnahme“ vorgegeben, sondern gemäß Richtlinie Pkt 4. wird der max. Zuschuss auf 80 Prozent der Gesamtkosten begrenzt.  Durch die Förderkriterien „Soziale Maßnahmen“ ist es möglich, auf die Bruttopersonalkosten und Honorarkosten entweder pauschal einen Zuschlag von 15 Prozent für Sachkosten (die nicht nachgewiesen werden müssen) oder alternativ als Einzelkostennachweis zu beantragen. Soweit ein Einzelkostennachweis bevorzugt wird, ist dann bei der Antragstellung eine Einzelkostenaufstellung/ Ausstattungsliste mit einzureichen. Wir empfehlen den einfacheren Weg der Pauschale.

Die speziellen Förderkriterien „Kinder, Jugendliche und Erziehung in der Familie“ wurde im Juni 2018 vom Vorstand neu verabschiedet. Inhaltlich hat sie sich gegenüber der mit Stand vom 15.November 2017 kaum verändert. Es wurden im Wesentlichen die bislang beschriebenen Beispiele gestrichen und redaktionelle Klarstellungen vorgenommen.

Die Förderkriterien „Quartiersentwicklung“ wurden ebenfalls vom Vorstand im Juni 2018 neu verabschiedet. Es entfiel die Fokussierung auf die Zielgruppe älterer Menschen, somit sind auch andere Zielgruppen förderfähig, soweit sie über die Zielgruppendefinition der Richtlinie (Pkt. 2.1) abgedeckt werden können. Auch diese Förderkriterien enthalten keinen Hinweis auf die maximale Förderhöhe. Der Zuschuss ergibt sich aus den Stellenumfängen im Zusammenhang der Handlungsfelder.

Bei der Förderkriterie „Onlineberatung“ gibt es weiterhin die Vorgabe der Förderung von max. 0,5 Stellen, die auf zwei Stellen verteilt sind. Eine bislang in der Praxis gelebte Obergrenze von 60.000 Euro Zuschuss ist entfallen.

Die o.g. Förderkriterien des DHW sind in der neuen Fassung (08.05.18) auf der Homepage der Deutschen Fernsehlotterie unter folgendem Link abrufbar https://www.fernsehlotterie.de/foerdern-engagieren/antraege-und-richtlinien#/

 

Ivonne Löffler

Sachbearbeiterin Fördermittel und Mitgliedsbeiträge

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