Frühkindliche Bildung und Jugendhilfe
19.11.2015
Sus Mitteln der Deutschen Fernsehlotterie hat der PARITÄTISCHE Gesamtverband einen Fördertopf vom Deutschen Hilfswerk (insgesamt 270.000 €) bereit gestellt bekommen, der es ermöglicht, in einem begrenztem Umfang Maßnahmen der Fort- und Weiterbildung von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendarbeit sowie auch kleinere Investitionen zu unterstützen.
So soll modellhaft eine neue Fördermöglichkeit für nicht leistungsentgeltfinanzierte freie Trägeraus dem Kreis der paritätischen Mitgliedsorganisationen in der Kinder- und Jugendarbeit auf diesem Weg erprobt werden.
Gefördert werden zweckgebundene Zuschüsse für nachfolgende Förderbereiche:
Förderbereich 1000 - Berufsbegleitende Qualifizierung von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Kinder- und Jugendarbeit
- Hospitation in Einrichtungen mit innovativen Konzepten
- Spezielle Qualifizierung im Hinblick auf Schwerpunktbereiche der Jugendarbeit
Förderbereich 2000 - Starthilfen für die Einrichtung von innovativen Angeboten der Jugendarbeit
- Umsetzung von Projekten der Jugendarbeit, in der Jugendliche als „Experten in eigener Sache“ agieren
- Investitionskosten bei der Einrichtung von niedrigschwelligen Jugendberatungsstellen der Kinder- und Jugendarbeit
- Förderung mobiler Angebote der Jugendarbeit und Förderung der Mobilität junger Menschen im ländlichen Raum
Förderbereich 3000 - Unterstützung von Einrichtungen zur Entwicklung innovativer Konzepte und Implementierung in die Praxis
- Konzeptentwicklung und kleinere Modellvorhaben für Träger von Jugendeinrichtungen
- Fachliche Begleitung von innovativen Ansätzen
Förderbereich 4000 - Exkursionen und Besichtigungen
- Exkursionen und Besichtigung von innovativen Einrichtungen, Initiativen, Projekten und Angeboten und Möglichkeiten zur Selbsterfahrung für Auszubildende im Erzieherberuf, Studierende Sozialer Arbeit und ehrenamtlich Engagierter
Grundsätzlich sind 20% Eigenmittel erforderlich. Bei Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für die Qualifizierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (Förderbereich 1000) sind keine Eigenmittelerforderlich.
Bei Investitionen sind mindestens 10% Eigenmittel einzubringen und ein Zuschuss des DHW beträgt max. 50%.
Laufende Verwaltungskosten (Personal- und Betriebskosten) sind nicht förderfähig.
Die Antragstellung ist ab sofort möglich. Die Anträge sind mindestens 10 Wochen vor Maßnahmebeginn und in 2-facher Ausfertigung an den PARITÄTISCHEN Sachsen-Anhalt e. V.; Frau Ivonne Löffler, Wiener Str. 2 in 39112 Magdeburg zu senden.
Die endgültige Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Abschluss der beantragten Maßnahme sowie nach Vorlage des entsprechenden Verwendungsnachweises.
Weitere Details zu den Fördermodalitäten, die Formulare für die Antragstellung und den Verwendungsnachweis stehen unten zum Download zur Verfügung.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Ivonne Löffler
Servicebereich Fördermittel und Mitgliedsbeiträge
Telefon: 0391/62 93 481
E-Mail: iloeffler(at)paritaet-lsa.de
Ivonne Löffler
Sachbearbeiterin Fördermittel und Mitgliedsbeiträge
Telefon 0391 | 62 93 481
Fax 0391 | 62 93 596 481
E-Mail iloeffler(at)paritaet-lsa.de