Neue Richtlinie: Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG BETRIEB

21.01.2016

Das Land Sachsen-Anhalt gewährt Zuwendungen zur Förderung von beruflichen Weiterbildungen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und hat die Grundlagen in zwei Richtlinien festgeschrieben.

Das Land Sachsen-Anhalt gewährt Zuwendungen zur Förderung von beruflichen Weiterbildungen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und hat die Grundlagen in zwei Richtlinien festgeschrieben.

Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG DIREKT (gültig vom 01.08.2015 bis 31.12.2022)    
www.ib-sachsen-anhalt.de/privatkunden/weiterbilden/sachsen-anhalt-weiterbildung-direkt.html

Hier können Zuschüsse zur individuellen beruflichen Weiterbildung sowie Zuschüsse zum Erwerb von Zusatzqualifikationen für Auszubildende und Schülerinnen und Schüler an Berufsfachschulen beantragt werden.

Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG BETRIEB (gültig vom 01.01.2016 bis 30.06.2021)
www.ib-sachsen-anhalt.de/firmenkunden/aus-weiterbilden/sachsen-anhalt-weiterbildung-betrieb.html

In diesem Programm kann die Förderung von betrieblicher Weiterbildung und der Personal- und Organisationsentwicklung in Unternehmen beantragt werden.

Die im Ministerialblatt veröffentlichten Richtlinien und die durch die Investitionsbank Sachsen-Anhalt zur Verfügung gestellten Merkblätter zu den einzelnen Zuschüssen fügen wir Ihnen als Anlage bei.

Die Antragstellung sowie Beratung zur Antragstellung erfolgt durch die Förderservice GmbH der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (kostenfreie Hotline: 0800/5600757; E-Mail: beratung@ib-lsa.de ). 

Ivonne Löffler

Sachbearbeiterin Fördermittel und Mitgliedsbeiträge

Telefon   0391 | 62 93 481
Fax        0391 | 62 93 596 481
E-Mail    iloeffler(at)paritaet-lsa.de