Förderung von Ferienreisen für Menschen mit Behinderung im Jahr 2015

Inklusion und Teilhabe

09.02.2015

Die Aktion Mensch hat auch für das Jahr 2015 die Förderung von Ferienmaßnahmen für Menschen mit Behinderung fortgesetzt. Die Förderung bleibt, wie bereits in den Vorjahren, befristet auf das Jahr 2015 beschränkt.

Die Aktion Mensch hat auch für das Jahr 2015 die Förderung von Ferienmaßnahmen für Menschen mit Behinderung fortgesetzt. Die Förderung bleibt, wie bereits in den Vorjahren, befristet auf das Jahr 2015 beschränkt.

Die Antragstellung über das online-Antragsverfahren der Aktion Mensch antrag.aktion-mensch.de/anmeldung ab dem 1. November 2014 und bis zum 31. März 2015 möglich. Die Förderbedingungen haben sich gegenüber dem Vorjahr leicht verändert, so wird die Teilnahme für Betreuer_innen nunmehr mit 35 € bezuschusst. Unverändert gilt:

  • Es werden ausschließlich Ferienmaßnahmen mit einem offenen Teilnehmerkreis gefördert. Hierzu ist die Ausschreibung der Maßnahme, z. B. Flyer oder Programm sowie den Hinweis über den Ort des Aushangs als Anlage dem Antrag beizufügen.
  • Nicht gefördert werden Maßnahmen z. B. von Wohnheimen für deren Bewohner oder von WfbM für deren behinderte Beschäftigte.
  • Die Mindestdauer einer zu fördernden Ferienreise sind 5 Tage (An- und Abreisetag werden als 1 Tag gerechnet).
  • Unvollständige Anträge und Ferienreisen, die nicht offen ausgeschrieben wurden, werden an den Antragsteller zurück gereicht. Das Datum der Antragstellung erlischt in diesem Fall.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Ivonne Löffler

Servicebereich Fördermittel und Mitgliedsbeiträge
Telefon: 0391/62 93 481
E-Mail: iloeffler(at)paritaet-lsa.de

Ivonne Löffler

Sachbearbeiterin Fördermittel und Mitgliedsbeiträge

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Fax        0391 | 62 93 596 481
E-Mail    iloeffler(at)paritaet-lsa.de