FACHINFO Fördermittel – Deutsches Hilfswerk

19.11.2015

Der Vorstand des Deutschen Hilfswerkes (DHW) hat die Aktualisierung mehrerer Förderkriterien beschlossen sowie die Kapazität für stationäre Pflegeeinrichtungen begrenzt, über diese ich Sie nachfolgend informieren möchte.

Der Vorstand des Deutschen Hilfswerkes (DHW) hat die Aktualisierung mehrerer Förderkriterien beschlossen sowie die Kapazität für stationäre Pflegeeinrichtungen begrenzt, über diese ich Sie nachfolgend informieren möchte.

Aktualisierung der Förderkriterien zur Erweiterung von Quartierskonzepten

Die Förderkriterien zu Ziffer 3.1.1 der Richtlinien des DHW im Bereich Altenhilfe für besondere Anforderungen zur Qualitätsentwicklung wurde überarbeitet, angepasst und sieht nun als Laufzeit für ein Quartiersprojekt max. 5 Jahre vor. Die maximale Förderhöhe für ein Quartierskonzept mit sozialraumorientierten Ansatz beträgt 115.000 €. Wird ein allgemeiner Quartiersansatz verfolgt, können bis zu 250.000 € beantragt werden. Weiteres können Sie der beigefügten Anlage „Förderkriterien zur Erweiterung von Quartierskonzepten“ entnehmen.

Aktualisierung der Förderkriterien für Soziale Maßnahmen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Erziehung in der Familie

Ebenso wurden diese Förderkriterien präzisiert, so dass nur solche Projekte und Investitionengefördert werden können, die nicht durch entgeltfinanzierte Leistungen refinanzierbar sind(siehe Anlage). Gestrichen wurde „über das im Entgelt Verhandelbare“. Zum bereits bestehenden Angebotsspektrum zählen nun auch Projekte, die die Wiedereingliederung in gesellschaftliche Strukturen unterstützen, wie z. B. Schul- und Ausbildungsabbrecher.

Aktualisierung der Förderkriterien für Soziale Maßnahmen im Bereich von Online-Beratungsprojekten

Ferner wurden die Förderkriterien für soziale Maßnahmen im Bereich der Online-Beratungsprojekte aktualisiert, die wir Ihnen als Anlage beigefügt haben. Neu ist hier, dass für die Umsetzung eines Online-Beratungsprojekts zukünftig ein Stellenumfang von grundsätzlich 50% (aufgeteilt auf zwei Stellen) als angemessen angesehen wird.

Begrenzung der Kapazität im Bereich der stationären Pflegeeinrichtungen

Weiterhin hat der Vorstand des DHW beschlossen, dass die Förderung von Baumaßnahmen (Neu-, Um- bzw. Erweiterungsbau sowie Außenanlagen und Sinnesgärten) sowie die Anschaffung von inventarisierungspflichtiger Ausstattung nur dann noch anerkannt wird, wenn die zu fördernde Einrichtung nicht über mehr als 60 Plätze verfügt.

Antragsfrist

Das Deutsche Hilfswerk entscheidet über Förderanträge zweimal im Jahr (Frühjahr und Herbst). Anträge für die Frühjahrssitzung 2016 müssen bis 25.September 2015 beim PARITÄTISCHEN eingereicht werden.

Ivonne Löffler

Sachbearbeiterin Fördermittel und Mitgliedsbeiträge

Telefon   0391 | 62 93 481
Fax        0391 | 62 93 596 481
E-Mail    iloeffler(at)paritaet-lsa.de