Deutsches Hilfswerk - Überarbeitung der Förderkriterien "Investitionen"

09.01.2019

Neben „stationären und teilstationären Einrichtungen“, „Formen des organisierten Wohnens“ und „Formen der offenen Begegnung“ können nun auch „sonstige Unterstützungsformen“ gefördert werden können. Dadurch sollen neue Bedarfe abgedeckt werden, die sich aufgrund gesellschaftlicher Veränderungen ergeben haben.

Der Vorstand der Stiftung Deutsches Hilfswerk hat zum Jahresende Kriterienänderungen für Investitionen in Baumaßnahmen und/oder Erstausstattung beschlossen, die für alle zukünftig eingereichten Anträge gelten.

Neben „stationären und teilstationären Einrichtungen“, „Formen des organisierten Wohnens“ und „Formen der offenen Begegnung“ können nun auch „sonstige Unterstützungsformen“ gefördert werden können. Dadurch sollen neue Bedarfe abgedeckt werden, die sich aufgrund gesellschaftlicher Veränderungen ergeben haben.

Die Förderung für den Neubau stationärer Pflegeeinrichtungen ist mit maximal 48 Bewohner*innen oder für den Umbau von bestehenden Einrichtungen mit maximal 60 Bewohner*innen möglich. Ab 2020 gilt darüber hinaus, dass sich die Platzzahlen aus den Plätzen aller stationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen, die sich auf einem oder mehreren aneinandergrenzenden Flurstücken befinden, zusammensetzen.

Die neuen Förderkriterien für Investitionen in Baumaßnahmen und/oder Erstausstattung vereinen die bisherigen Dokumente:

  • Förderkriterien für Investitionen im Bereich der Altenhilfe
  • Förderkriterien für Modernisierung/Sanierung von stationären Pflegeeinrichtungen und leistungsentgeltfinanzierten Einrichtungen der Pflege und Rehabilitation, die Investitionsrücklagen schaffen
  • Förderkriterien für die Anerkennung der Förderfähigkeit von Investitionen in Baumaßnahmen, die im Schwerpunkt aus dem SGB VIII finanziert werden
  • Förderkriterien für inventarisierungspflichtige Erstausstattung gem. der Nutzungsdauer in den aktuellen amtlichen Tabellen der Absetzung der Abnutzung (AfA)
  • Förderkriterien für Investitionen im Bereich von ambulant betreuten Wohngemeinschaften

Eine vollständige Übersicht über die Richtlinien und die Förderkriterien finden Sie unter dem Link https://www.fernsehlotterie.de/foerdern-engagieren/antraege-und-richtlinien

 

Ivonne Löffler

Sachbearbeiterin Fördermittel und Mitgliedsbeiträge

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